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Kontogebühren: Kunden haben fünf Milliarden Euro zu viel gezahlt

Millionen Kunden haben zu Unrecht höhere Preise für ihr Girokonto gezahlt. Dabei geht es um viel Geld. Viele verzichten aber auf ihre Ansprüche.

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Kontoauszug mit Zinsabrechnung und Euro-Geldscheinen. Bild: IMAGO / McPHOTO / imago stock&people

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München (tö). Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zu unzulässig erhobenen Kontogebühren kann die Banken und Sparkassen in Deutschland viel Geld kosten. Insgesamt müssten die Kreditinstitute an die Inhaber von etwa 96 Millionen privaten Girokonten bundesweit mindestens knapp fünf Milliarden Euro zurückzahlen. Das zeigt eine neue Analyse des Verbraucherportals Biallo.de. Derzeit sieht es allerdings so aus, dass viele Kundinnen und Kunden auf ihre Ansprüche verzichten werden.

Im Schnitt 50 Euro

Biallo.de hat seit 2018 die Preisverzeichnisse von 1250 Geldhäusern in Deutschland gespeichert und verfolgt die Entwicklung der Girokonten-Preise genau. Seitdem haben viele Geldhäuser ihre Preise erhöht. Rechnet man nun allein die vom BGH als rechtswidrig erkannten Preiserhöhungen bei den fixen Kosten wie für die Monatspauschale und die Girocard (früher EC-Karte) zusammen, ergibt sich nach der Analyse des Vergleichsportals eine Erstattungssumme von 4,77 Milliarden Euro. Im Durchschnitt könne jeder Kunde daher mit einer Erstattung von fast 50 Euro rechnen.

Allerdings haben die Geldinstitute zuletzt immer wieder neue Gebühren erfunden, die seit Anfang 2018 erhöht wurden. Das sind zum Beispiel Gebühren für das Abheben von Bargeld, für die Einzahlung von Bargeld aufs eigene Konto, fürs Telefonbanking oder den Kontoauszugsdrucker. Rechnet man dies hinzu, kommen laut der Untersuchung schon etwa 100 Euro pro Kunde zusammen. So gerechnet würde sich der Erstattungsbetrag auf knapp zehn Milliarden Euro verdoppeln.

Banken müssen Zustimmung einholen

Die Banken hatten über viele Jahre hinweg bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, etwa der Einführung oder Erhöhung der Preise für das Girokonto, ihre Kunden informiert und ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Kam kein Widerspruch, werteten die Geldhäuser dies als Zustimmung. Diese sogenannte „fingierte Zustimmung“ ist laut BGH unzulässig.

Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentralen zahlen viele Geldinstitute von sich aus jedoch zunächst einmal gar nichts zurück. Sie warten, ob sich Kunden melden. Viele Kunden tun aber nichts. Sie scheuen ein womöglich kompliziertes Verfahren oder halten die Erstattungssumme für zu gering, um tätig zu werden. Auch die Finanzaufsicht Bafin geht deshalb davon aus, dass die finanziellen Auswirkungen für die Institute insgesamt nicht schwerwiegend sein werden.

So holen Sie sich zu viel gezahlte Gebühren zurück

  • Die Verbraucherzentralen stellen auf ihren Internetseiten kostenlos Musterbriefe zur Verfügung, um zu Unrecht erhobene Gebühren zurückzuverlangen.
  • Rechtsanwälte bieten ebenfalls an, das Geld zurückzuholen. Sie kassieren allerdings – im Erfolgsfall – 25 Prozent der Erstattungssumme als Provision.
  • Das Verbraucherportal Biallo prüft kostenlos, ob ein Erstattungsanspruch besteht. Kunden müssen dafür eine E-Mail mit dem Namen Ihrer Bank oder Sparkasse in der Betreffzeile an konto-check(at)biallo.de schicken.

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