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Kosten für Gerichte und Anwälte steigen

Gerichtsgebühren und Anwaltskosten sind gesetzlich festgelegt. Der Bundestag hat nun eine Erhöhung beschlossen.

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Mann im Anzug tippt von hinten auf ein weißes Paragrafenzeichen.

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Verbraucher müssen bei juristischen Streitigkeiten mit höheren Kosten rechnen. Sowohl die Gerichtskosten als auch die Mindestvergütung für Anwälte steigen. Nach einem Beschluss des Bundestags stimmte dem auch der Bundesrat zu.

Bei einem Gang vor Gericht fallen Kosten für die Tätigkeit des Gerichts an sich an, aber auch etwa für Entschädigungen von Zeugen, Sachverständigen, Dolmetschern, Übersetzern oder ehrenamtlichen Richtern. Die Gebühren in all diesen Bereichen sollen nun steigen.

Auch Anwälte dürfen nun mehr verlangen

Das erste Mal seit August 2013 wird auch die gesetzlich festgelegte Mindestvergütung für Rechtsanwälte angehoben. Begründet wird das im Gesetz mit „erheblich gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb“ und der wirtschaftlichen Entwicklung insgesamt.

Die genauen Kosten sind im Gesetz festgehalten und richten sich bei Gerichtsgebühren nach dem Streitwert – je höher desto teurer. Bis zu 500 Euro beträgt die neue Gebühr zum Beispiel künftig 38 statt bislang 35 Euro. Eine ähnliche Tabelle gibt es auch für die Vergütung von Anwälten.


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