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Kosten für Zweitwohnsitz absetzen

Das Finanzamt muss den zweiten Wohnsitz anerkennen – auch wenn der Arbeitnehmer seine Stelle verliert.

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Haubau: Architekturzeichnung und Hausschlüssel. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Münster (dpa/tmn). Leben Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen in zwei Wohnungen, können sie das Finanzamt an den Ausgaben beteiligen. Selbst nach dem Ende des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses können sie die Zweitwohnung bei der Einkommensteuererklärung angeben, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Während der Arbeitssuche gelten die Ausgaben als vorweggenommene Werbungskosten, entschied das Finanzgericht Münster (Aktenzeichen: 7 K 57/18 E).

Der Fall

Als er im Dezember 2015 einen neuen Arbeitsplatz in Hessen fand, kündigte er die Mietwohnung in Berlin wegen der dreimonatigen Kündigungsfrist zum Februar 2016. Das Finanzamt wollte die Ausgaben für die Arbeitswohnung in Berlin allerdings nur noch bis November 2015 anerkennen, weil der Kläger bereits im August mit dreimonatiger Frist hätte kündigen können.

Das Urteil: Während der Arbeitssuche weiterhin absetzbar

Die Richter des Finanzgerichts urteilten zugunsten des Arbeitnehmers. Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses handele es sich zwar nicht mehr um eine doppelte Haushaltsführung, aber um ebenfalls absetzbare vorweggenommene Werbungskosten. Das Argument: die Arbeitsplatzsuche in Berlin.

Wer sich auf das Urteil beziehen möchte, sollte nachweislich eine neue Stelle in der Nähe des bisherigen Arbeitsplatzes suchen, rät der Bund der Steuerzahler. Insbesondere wenn zwischen altem und neuem Job nur wenige Monate liegen, dürfe man annehmen, dass die Wohnung nicht zum Freizeitvergnügen behalten werde.

„Denn es kann dem Arbeitnehmer nicht zugemutet werden, kurzzeitig aus der alten Wohnung auszuziehen, um dann wenige Wochen später eventuell wieder eine neue – womöglich teurere – Wohnung an dem bisherigen Arbeitsort zu suchen“, so Klocke. In solchen Fällen sei es ratsam, die Bewerbungen als Nachweis gut aufzubewahren.


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