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Kurzarbeitergeld: Wann Sie Steuern nachzahlen müssen

Ob Nachzahlungen ans Finanzamt drohen, hängt vom Einzelfall ab. Manchmal gibt es auch Geld zurück.

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Einkommensteuerformular mit Münzen.

© Nicht definiert

Nürnberg/Berlin (dpa/tmn). Wer 2020 Kurzarbeitergeld bekommen hat, zahlt darauf selbst keine Abgaben. Allerdings unterliegt das Kurzarbeitergeld dem Progressionsvorbehalt. Das führt dazu, dass das Kurzarbeitergeld den Steuersatz für die übrigen Einkünfte erhöht.

Daher ist eine Steuernachzahlung durchaus möglich, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Etwa dann, wenn der Arbeitnehmer weniger Wochenstunden gearbeitet hat und sein Lohn mit Kurzarbeitergeld aufgestockt wurde. Aber: „Oft wird es auch zu einer Steuererstattung kommen, da für den Arbeitslohn zu viel Lohnsteuer abgezogen wurde“, sagt Klocke.

Wie viel Steuern der Arbeitnehmer für seinen Lohn – unter Berücksichtigung des Kurzarbeitergeldes – bezahlen muss und wie viel Steuern er bereits durch den Lohnsteuerabzug getilgt hat, wird mit der Einkommensteuererklärung geprüft. Zwei Beispiele:

1. Steuererstattung

Ein Single mit der Steuerklasse I erzielt ein Monatsbruttoeinkommen von 4.500 Euro. 2020 erhält er für 3 Monate Kurzarbeit (0), insgesamt 4.920 Euro. Für seinen regulären Arbeitslohn hat der Arbeitgeber Lohnsteuer von insgesamt 7.380 Euro einbehalten.

Mit dem Kurzarbeitergeld ergibt sich für 2020 eine festzusetzende Einkommensteuer von rund 6.632 Euro. Da durch den Lohnsteuerabzug bereits 7.380 Euro gezahlt wurden, gibt es hier eine Steuererstattung in Höhe von rund 748 Euro.

2. Steuernachzahlung

Ein Single mit der Steuerklasse I erzielt ein Monatsbruttoeinkommen von 2.500 Euro. 2020 erhält er für 6 Monate Kurzarbeit (50). In dieser Zeit werden neben dem monatlichen Bruttolohn von 1.250 Euro zusätzlich insgesamt 2.787 Euro Kurzarbeitergeld gezahlt. Der Nettolohn mit Kurzarbeitergeld ist hier höher, als wenn der Single nur Kurzarbeitergeld (0) bekommen hätte.

Für das Jahr 2020 wurden insgesamt Lohnsteuer in Höhe von 1.834,50 Euro einbehalten. Mit dem Kurzarbeitergeld ergibt sich für 2020 eine festzusetzende Einkommensteuer von 2.136 Euro. Da durch den Lohnsteuerabzug lediglich rund 1.835 Euro getilgt wurden, ergibt sich hier eine Steuernachzahlung in Höhe von 301 Euro.

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Kurzarbeitergeld-Rechner

Mit dem Kurzarbeitergeld-Rechner können Sie ermitteln, wie viel die Bundesagentur für Arbeit als Ausfall für den entfallenen Lohn zahlt und welcher ungefähre Nettolohn sich daraus ergibt.


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