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DGB fordert Steuerentlastung für Kurzarbeitnehmer

Kurzarbeitergeld ist eigentlich steuerfrei. Allerdings rechnet das Finanzamt es ins Gesamteinkommen ein – was zur Steuerprogression führen könnte.

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Frau in der Küche mit Belegen und Notebook. Bild: IMAGO / Panthermedia /Wavebrakmedia Micro

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Berlin (dpa). Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat die Bundesregierung zu einer Steuerbremse für Arbeitnehmer in Kurzarbeit aufgefordert. „Wer mit dem Kurzarbeitergeld erhebliche Einkommenseinbußen hinzunehmen hat, soll nicht auch noch mit Steuernachzahlungen zu kämpfen haben“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Donnerstag in Berlin.

Steuerprogression durch steuerfreies Kurzarbeitergeld

Hintergrund sind drohende Steuernachforderungen für die Betroffenen, obwohl das Kurzarbeitergeld selbst steuerfrei ist. Nach einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken nimmt der Fiskus für das Steuerjahr 2020 1,6 Milliarden Euro durch den Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld ein. Das bedeutet, dass Kurzarbeitergeld-Bezieher wegen dessen Steuerfreiheit unter Umständen zunächst weniger Einnahmen versteuert haben, das Kurzarbeitergeld letztlich aber den Steuersatz für den regulären Lohn und sonstige Einkünfte der Beschäftigten wieder erhöht.

DGB fordert Aussetzung des Progressionsvorbehalts

Körzell sagte: „Die Koalition muss jetzt endlich handeln, um weitere Härten für die Beschäftigten in Kurzarbeit zu verhindern.“ Der DGB fordere schon seit vielen Monaten, den Progressionsvorbehalt auszusetzen.

Gerade für Beschäftigte im Niedriglohnbereich, die keine Aufstockung des Kurzarbeitergelds durch den Arbeitgeber bekommen, drohen laut DGB untragbare Mehrbelastungen. Das gelte beispielsweise für Teile der Gastronomie, für den Einzelhandel, die Hotellerie aber auch andere eher mittelständisch geprägte Branchen.

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