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Mehr als 550 Banken und Sparkassen verlangen Negativzinsen

Der Druck auf Sparer wächst. Sogar langjährige Bestandskunden werden immer häufiger zur Kasse gebeten.

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Kontoauszug. Bild: IMAGO / blickwinkel

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München (tö). Immer mehr Bank- und Sparkassenkunden müssen Negativzinsen zahlen. 2021 haben etwa 300 Banken und Sparkassen ein sogenanntes Verwahrentgelt für Guthaben eingeführt – meist in Höhe von 0,5 Prozent pro Jahr. Dies ergab eine neue Auswertung der Konditionen von rund 1300 Geldhäusern durch das Verbraucherportal biallo.de.

Demnach beläuft sich mittlerweile die Zahl der Kreditinstitute mit Strafzinsen im Privatkundengeschäft auf insgesamt 555 (Stand: 7. Januar 2022). In diesem Jahr ist damit zu rechnen, dass weitere Banken und Sparkassen von ihren Kunden verstärkt Negativzinsen verlangen. Auch bei den sonst eher kostengünstigen Direktbanken sind die Verwahrentgelte inzwischen keine Ausnahme mehr.

Fast 40 Banken kassieren ab dem ersten Euro

Im Sommer 2019 waren es laut biallo.de nur 30 Geldhäuser, die Strafzinsen auf private Guthaben berechneten. Seither hat sich die Zahl mehr als verachtzehnfacht. Zwei Entwicklungen sind der Analyse zufolge besonders auffällig:

  • Erstens senken mehr und mehr Institute ihre Freibeträge, unterhalb derer keine Negativzinsen fällig sind. So gewähren bereits knapp 200 Geldhäuser (35 Prozent) je nach Kontomodell nur noch einen Freibetrag von 25.000 Euro oder weniger für private Guthaben. Mindestens 38 Banken und Sparkassen kassieren sogar ab dem ersten Euro ab.
  • Zweitens werden verstärkt langjährige Bestandskunden und nicht nur Neukunden ins Visier genommen.
Sie werden von den Kreditinstituten aufgefordert, Vereinbarungen über das Entrichten von Verwahrentgelt zu unterschreiben. Kunden, die sich weigern, laufen Gefahr, gekündigt zu werden. Häufig wird in den Schreiben auf die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) verwiesen, die es unumgänglich mache, Negativzinsen an die Kunden weiterzureichen. Voraussichtlich wird noch der Bundesgerichtshof klären müssen, ob und wann Negativzinsen überhaupt zulässig sind. Zumindest das Landgericht Berlin hatte in einem konkreten Fall Negativzinsen für unzulässig erklärt (Aktenzeichen: 16 O 43/21).

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