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Minijobber: Beim Eigenbeitrag aufpassen

Durch die Erhöhung der Riester-Zulage 2018 fällt der Eigenbeitrag von Geringverdienern zu niedrig aus – 60 Euro sind Minimum für die volle Zulage

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Frau mit Gummihandschuhen putzt Waschbecken im Bad. Bild: IMAGO / Jochen Tack

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Bad Homburg (kma). Minijobber sollten bei ihrer Riester-Rente im neuen Jahr den Sockelbetrag beachten, um Anspruch auf die ungekürzte staatliche Zulagen zu haben. Der Grund: Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz steigt die Grundzulage 2018 von 154 Euro auf 175 Euro. Dadurch soll die private Altersvorsorge gerade für Menschen mit geringem Einkommen attraktiver werden. 

Aber Minijobber müssen beim Eigenbetrag richtig rechnen: Wie alle Sparer, die die staatliche Förderung ungekürzt erhalten wollen, müssen sie mindestens vier Prozent des Vorjahreseinkommens in ihre Riester-Rente investieren. Dabei dürfen sie die Zulagen einrechnen. Die Formel lautet also: 

Vier Prozent des Vorjahreseinkommen - Zulage(n) = Mindesteigenbeitrag. 

Doch um Anspruch auf die ungekürzte Riester-Zulage zu haben, müssen Sparer mindestens 60 Euro einzahlen (Sockelbetrag). Sofern der Eigenbeitrag darunter liegt, wird die Zulage entsprechend gekürzt.

Sockelbetrag beachten

Ein Rechenbeispiel: Eine Frau verdient in ihrem Minijob 450 Euro im Monat, aufs Jahr gerechnet also 5.400 Euro. Um die volle staatliche Zulage zu bekommen, muss sie davon vier Prozent in ihren Riester-Vertrag stecken, also 216 Euro. Von diesem Höchstbetrag darf sie sich die neue Grundzulage von 175 Euro abziehen - diese wird angerechnet: Sie müsste also nur 41 Euro im Jahr einzahlen (261 Euro minus 175 Euro). Hier greift aber der Sockelbetrag von 60 Euro. Den muss jeder Riester-Sparer mindestens einzahlen, will er staatliche Förderung erhalten. 

Zum Vergleich die gleiche Rechnungen mit der bis 2017 gültigen Zulage: Wenn man die Zulage von 154 Euro von den 216 Euro Eigenbeitrag abzieht, muss die Minijobberin 62 Euro einzahlen – und liegt damit knapp über dem Sockelbetrag.

Im Klartext: Minijobber sollten den Sockelbetrag beachten. Zahlen sie zu wenig ein, erhalten sie nur eine gekürzte Zulage.

Riestern lohnt sich dank Zulagen

Die Riester-Rente lohnt sich für Minijobber oft: Zum einen erhalten auch sie die staatliche Kinderzulage von 300 Euro für jedes ab 2008 geborene Kind, für das sie auch Kindergeld bekommen. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, sind es 185 Euro im Jahr. Und die Kinderzulage erhöht die jährliche Sparrate deutlich. 

Die Minijobberin aus unserem Beispiel mit zwei nach 2008 geborenen Kindern erhält zur Grundzulage von 175 noch 600 Euro an Zulagen, also 775 Euro im Jahr. Dafür zahlt sie weiterhin nur den Sockelbetrag von 60 Euro.

Anspruch auf Riester-Förderung haben nur rentenversicherungspflichtige Minijobber, die den Eigenbeitrag von 3,6 Prozent ihres Einkommens in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Freibeitrag im Alter

Außerdem haben Geringverdiener seit diesem Jahr auch im Alter mehr von ihrer Riester-Rente, denn es gilt ein Freibeitrag von derzeit 208 Euro bei der Grundsicherung im Alter. Das gilt für Betriebsrenten, private Riester-Renten, Rürup-Renten und Renten, die auf freiwilligen Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung beruhen. 

Sparer dürfen nun mindestens 100 Euro aus ihrer zusätzlichen Altersvorsorge behalten. Weitere 30 Prozent aller Einnahmen über dieser Grenze bleiben ebenfalls anrechungsfrei. Allerdings darf der errechnete Gesamtfreibetrag höchstens 50 Prozent des Eckregelsatzes betragen – 2018 demnach 208 Euro.

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