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Mit Zulagen die Riester-Rente optimieren

Berufseinsteigerbonus, Grundzulage, Kinderzulage - richtig gerechnet lässt sich das Maximum aus der privaten Altersvorsorge holen

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Frau in der Küche mit Belegen und Notebook. Bild: IMAGO / Panthermedia /Wavebrakmedia Micro

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Bad Homburg (mjj) Nur rund 53 Prozent aller Sparer schöpft die vollen Riester-Zulagen aus, so das Bundessozialministerium. Im Anbetracht der Mini-Zinsen am Kapitalmarkt ist es aber vor allem die staatliche Förderung, die die Rendite bringt. Mit gleich drei Zulagen lockt der Staat in die private Altersvorsorge.

  • Die Grundzulage: Bis 2017 erhielten Sparer bis zu 154 Euro pro Jahr, aktuell sind es bis zu 175 Euro.
  • Die Kinderzulage: Der Staat wollte vom Anbeginn der Riester-Rente vor allem Familien bei der Altersvorsorge helfen. Deswegen gibt es eine Kinderzulage von 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde. Für jüngere Kinder fließen sogar bis zu 300 Euro im Jahr. Kinderzulagen sind an das Kindergeld gekoppelt: So lange ein Haushalt auch diese Leistung erhält, profitiert er ebenfalls von der Riester-Familienförderung.
  • Der Berufseinsteigerbonus: Mit dem einmaligen Bonus in Höhe von bis zu 200 Euro für alle Sparer unter 25 Jahre versuchte die Bundesregierung 2008 der Riester-Rente Schub unter den jungen Vorsorgewilligen zu verleihen.


Die Grafik zeigt einen Überblick über die staatliche Zulagen zur Riester-Rente

Die Formulierung "bis zu" deutet es an: Die Zulagen sind an Vorleistungen gekoppelt. Die volle Höhe der Zulage fließt nur dann auf das Riester-Konto, wenn auch der Sparer sich ins Zeug legt. Vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Bruttogehalts aus dem Vorjahr soll er als Eigenleistung selbst einzahlen. Das ist viel Geld, aber Riester-Kunden dürfen sich die Zulagen abziehen. Klingt kompliziert, lässt sich aber mit einer einfachen Formel selbst ausrechnen:

Mindesteigenbeitrag = Vorjahresbruttogehalt minus Zulagen

Beispiel: Eine Alleinerziehende erzielte 2017 ein Jahresbruttogehalt von 30.000 Euro. Für ihre beiden 2010 geborenen Zwillinge erhält sie zwei Kinderzulagen, für sich die Grundzulage. Vier Prozent von 30.000 Euro sind 1.200 Euro.  Von dieser Summe darf sie sich 175 Euro Grundzulage, und zwei Mal 300 Euro Kinderzulagen abziehen, also 775 Euro. Am Ende stehen als eigene Sparleistung 425 Euro.

Anders ausgedrückt: Fast 65 Prozent der jährlichen Sparsumme schießt der Staat in diesem Beispiel zu. Das gilt aber eben nur dann, wenn die Alleinerziehende auch selbst kräftig spart.

Zahlen Riester-Sparer weniger als die vier Prozent ein, werden die Zulagen anteilig gekürzt oder fallen gar ganz weg. Letzteres kann passieren, wenn der Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr unterschritten wird. Auf das Jahr gerechnet sind das fünf Euro eigene Sparleistung pro Monat, um das Recht auf staatliche Förderung zu erhalten.

Wie Sie Ihre Zulagen für die Riester-Rente optimieren können, zeigt Ihnen unser Riester-Rechner.


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