Ihre-Vorsorge Logo

Nach Trennung: Kredit muss nicht immer zusammen abbezahlt werden

Wer zahlt den Kredit nach einer Trennung ab? Grundsätzlich Paare gemeinsam. Es gibt aber Ausnahmen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Hände umfassen ein Autolenkrad. Bild: IMAGO / Addictive Stock

© Nicht definiert

Brandenburg (dpa/tmn). Für einen gemeinsamen Kredit haften Ehepartner nach einer Trennung in der Regel auch gemeinsam. Anders kann es sich verhalten, wenn einer der Ex-Partner aus einem Teil des Kredits alleine den Nutzen zieht. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden (Aktenzeichen: 9 UF 93/19), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Nach der Trennung nutzte der Mann das Auto allein

In dem verhandelten Fall hatte das Ehepaar einen Kredit in Höhe von 38.000 Euro aufgenommen. Davon nutzten sie rund 18.000 Euro, um einen anderen Kredit abzulösen. Mit diesem hatten sie ein Auto finanziert. Der Wagen war das Familienfahrzeug. Nachdem sich das Paar Ende 2015 getrennt hatte, nutzte der Mann den Pkw allein.

Der Mann zahlte die Kreditraten. Von seiner früheren Partnerin verlangte er die hälftige Erstattung der Raten, die er seit ihrer Trennung gezahlt hatte. Für die Zukunft sollte sie ihn zur Hälfte freistellen.

Urteil: Mann muss die Auto-Kreditraten alleine zahlen

Das Gericht gab dem Mann nur zum Teil Recht. Seine Ex-Partnerin müsse nicht für die rund 18.000 Euro haften, die auf die Umschuldung des Pkw-Kredits entfielen. Mit der Trennung habe der Familie das Fahrzeug nicht mehr zur Verfügung gestanden, da nur der Mann es genutzt habe.


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Die Finanzlage Deutschlands sorgt für hitzige Debatten, wenn in dieser Woche die Etats der einzelnen Ressorts im Bundestag vorgestellt werden: Die Ausgaben sollen um rund sechs Prozent steigen, wobei die Leistungen an die Rentenversicherung der größte Einzelposten sind.

Time
4 Minuten

Wer von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse wechselt, muss die Wechselregeln genau einhalten – sonst droht eine doppelte Beitragspflicht. Das kann auch beim umgekehrten Wechsel gelten.

Time
2 Minuten

Endlich ist die passende Wohnung gefunden – doch der Vormieter möchte eine stolze Summe für die Einbauküche. Wohnungssuchende sollten dann genau prüfen.

Time
2 Minuten

Bald greift ein Spargesetz, das immer höhere Gesundheitsausgaben unter Kontrolle bringen soll. Dabei schreiben die Kassen aktuell schwarze Zahlen. Doch das hat besondere Gründe.

Time
3 Minuten

Ein Urteil des Finanzgerichts Münster bringt frischen Wind in Scheidungsdeals: Wann Immobilienverkäufe unerwartet steuerpflichtig werden können.

Time
3 Minuten

Die Stiftung Warentest hat 18 E-Mail-Anbieter untersucht. Die Bandbreite ist groß: Einige sind gratis, andere kostenpflichtig. Aber lohnt es sich, fürs E-Mail-Postfach zu bezahlen?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026