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Neues Merkblatt hilft bei Optimierung der Lohnsteuerklassen

Je nach Lohnsteuerklasse fällt das monatliche Gehalt höher oder niedriger aus. Arbeitnehmer sollten sie deshalb regelmäßig überprüfen.

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Mann mit Taschenrechner füllt Einkommensteuer-Formulare aus. Bild: IMAGO / Steinach

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Berlin (dpa/tmn). Arbeitnehmer sollten regelmäßig prüfen, ob ihre Lohnsteuerklassen noch passen. "Die Lohnsteuerklasse beeinflusst das monatliche Nettogehalt der Arbeitnehmer", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Je nach Steuerklasse fällt das monatliche Gehalt also höher oder niedriger aus. Gerade Paare, die seit längerem zusammen sind, vergessen oft, die Steuerklassen zu überprüfen.

Verändert sich etwa durch einen Jobwechsel oder eine Gehaltserhöhung das Verhältnis der Einnahmen zwischen den Partnern, kann aber eine andere Steuerklassenkombination sinnvoll sein. Auch wer eine Arbeitslosigkeit befürchtet oder Nachwuchs plant, sollte über einen Steuerklassenwechsel nachdenken. Denn dies hat gegebenenfalls Auswirkungen auf spätere Lohnersatzleistung wie Arbeitslosen- oder Elterngeld.

Ehepaare bei der Wahl der Steuerklasse unterstützen

Mit einem aktuellen Merkblatt der Finanzverwaltung soll Ehepaaren beziehungsweise in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Arbeitnehmern die Wahl der richtigen Lohnsteuerklasse erleichtert werden. Die Grundregel: Paare haben die Wahl zwischen der Steuerklassenkombination 4/4, 3/5 und dem Faktorverfahren.

Die Steuerklassenkombination 4/4 wird häufig bei annähernd gleichen Einkommen der Partner gewählt, die Kombination 3/5 bei unterschiedlicher Einkommensverteilung. Mit dem Faktorverfahren kann die voraussichtliche Steuerschuld sehr genau ermittelt werden. Wer die Steuerklassenkombination 3/5 oder das Faktorverfahren wählt, muss in jedem Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Die Änderung der Steuerklassen kann beim Finanzamt auf einem amtlichen Formular beantragt werden. Unterm Strich zahlen aber Paare mit gleicher Einkommenssituation auch die gleiche Steuer, denn genau abgerechnet wird erst im Steuerbescheid.

Paare mit ungünstiger Steuerklassenkombination erhalten dann die zu viel entrichteten Steuern zurück oder müssen eventuell Steuern nachzahlen. "Letztlich müssen Paare entscheiden, ob sie direkt im Monat mehr netto benötigen oder auf die Abrechnung im Steuerbescheid warten wollen", rät Klocke.

Weitere Informationen:

www.bundesfinanzministerium.de

Merkblatt des Bundesfinanzministeriums als PDF zum Herunterladen

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