Ihre-Vorsorge Logo

Photovoltaik: Einnahmen aus kleinen Anlagen bleiben unversteuert

Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen müssen ihre dadurch erzielten Einnahmen künftig bis zu einer gewissen Größe nicht mehr versteuern.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Dorf in der fränkischen Schweiz mit Solaranlagen auf den Dächern. Bild: IMAGO / Harry Koerber

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Die Stromerzeugung mit Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Dach ist in Deutschland beliebt – in manchen Bundesländern ist sie für Neubauten sogar Pflicht. Allerdings mussten Betreiber solcher Anlagen bislang etwaige Gewinne, die sie aus der Einspeisung des Stroms erzielt haben, versteuern. Ausnahme: Sie haben für ihre Anlage mit einer Leistung von höchstens 10 Kilowatt (kW) einen Antrag auf steuerliche Liebhaberei beim zuständigen Finanzamt gestellt. Diese Regelung wird nun deutlich vereinfacht.

Denn die Einnahmen durch Photovoltaikanlagen auf oder an Einfamilienhäusern oder Gebäuden, die keinem Wohnzweck dienen, werden rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 steuerfrei gestellt, teilt der Bund der Steuerzahler mit. Das gilt für installierte Anlagen mit einer Bruttoleistung von bis zu 30 kW. Anlagen, die auf oder an einem sonstigen Gebäude installiert sind, das überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird, sind bis zu einer Leistung von 15 kW je Wohn- oder Gewerbeeinheit steuerfrei.

Steuerbefreiung begünstigt Betrieb von Photovoltaikanlagen

Die Steuerbefreiung gilt unabhängig vom Datum der Inbetriebnahme der Anlage und von der Verwendung des erzeugten Stroms. Laut Bund der Steuerzahler spielt es also keine Rolle, ob der Strom vollständig in das öffentliche Netz eingespeist, zum Aufladen eines E-Autos verbraucht oder von Mietern genutzt wird.

Damit wird der Betrieb von Photovoltaikanlagen nicht nur durch private Immobilienbesitzer, sondern auch durch Privatvermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Genossenschaften und Vermietungsunternehmen begünstigt. „Werden in einem Betrieb nur steuerfreie Einnahmen aus dem Betrieb von begünstigten Photovoltaikanlagen erzielt, braucht hierfür kein Gewinn mehr ermittelt und damit zum Beispiel auch keine Anlage EÜR abgegeben zu werden“, sagt Daniela Karbe-Geßler.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Das Bundesverfassungsgericht will sich zwei Tage lang intensiv mit der Erbschaftsteuer beschäftigen. Am ersten Tag geht es um eine Klage aus Bayern und die Frage: Müsste die Steuer Ländersache sein?

Time
2 Minuten

Wer seine Heizung im Oktober noch auslässt, kann im Einfamilienhaus laut Verivox bis zu 246 Euro sparen. Doch ab welchen Temperaturen wird es kritisch für Haus und Gesundheit?

Time
2 Minuten

2025 wurden anteilig so viele Elektro-Autos in der Europäischen Union neu zugelassen wie nie zuvor. Deutschland liegt über dem EU-Schnitt, aber Spitzenreiter sind andere Länder.

Time
1 Minuten

Nicht nur Wohnhäuser sind betroffen: Auch Straßenbau und Bürogebäude sind spürbar teurer geworden.

Time
2 Minuten

Die Ökonomin Monika Schnitzer hält den Tankrabatt für das falsche Werkzeug. Um die zu entlasten, die das besonders nötig haben, sieht sie eine bessere Alternative.

Time
2 Minuten

Für den Verkaufserfolg einer Immobilie kann die Wahl eines geeigneten Maklers entscheidend sein. Was Sie berücksichtigen sollten.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026