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P&R: Insolvenzverfahren ohne Hoffnung für Gläubiger

Tausende Anleger hatten ihre Altersvorsorge der Containerfirma P&R anvertraut. Die Vermögenswerte reichen für die Verfahrenskosten. War´s das?

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Richterhammer. Bild: IMAGO / Imaginechina-Tuchong

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München (dpa/mjj). Im Milliardenbetrugsskandal bei der insolventen Containerfirma P&R dürften Gläubiger des Unternehmensgründers Heinz Roth nach Angaben des Verwalters von ihrem Geld kaum etwas wieder sehen.

Das Amtsgericht München hat am Mittwoch offiziell das Insolvenzverfahren gegen Roth eröffnet, wie Insolvenzverwalter Miguel Grosser über die Kanzlei Jaffé am Donnerstag mitteilte.

Damit hat der seit Monaten in Untersuchungshaft sitzende Ex-Manager vollends die Kontrolle über sein Privatvermögen verloren.

Nichts übrig für die Gläubiger

Die Forderungen an Roth belaufen sich der Kanzlei zufolge auf mehr als eine Milliarde Euro. „Demgegenüber stehen Vermögenswerte, die nach einer ersten Einschätzung des Insolvenzverwalters zwar zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichten“, hieß es weiter. Für die Gläubiger bliebe jedoch allenfalls eine marginale Quote von deutlich unter einem Prozent ihrer Forderungen übrig.

Größter Betrugsfall der deutschen Nachkriegsgeschichte?

Roth ist die Schlüsselfigur im möglicherweise größten Betrugsfall der deutschen Nachkriegsgeschichte. P&R mit Sitz im noblen Münchner Vorort Grünwald hatte die Vermietung der Container als Geldanlage angeboten. Insgesamt 54.000 Kunden hatten zuletzt 3,5 Milliarden Euro investiert.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand handelte es sich zu einem beträchtlichen Teil um Scheingeschäfte – knapp zwei Drittel der angeblich vermieteten 1,6 Millionen Container existierten gar nicht.

Viele der geprellten P&R-Kunden sind Rentner und Pensionäre, die ihre Altersvorsorge aufbessern wollten. Laut Insolvenzverwalter Michael Jaffé ist fast ein Drittel der Anleger über 70 Jahre alt.

Urteil gegen Vermittler

Der Insolvenzverwalter ist eine Option der Anleger an zumindest einen kleinen Teil des Geldes zu kommen, die zweite der Vermittler. Dieser könnte aufgrund von Fehlern bei der Beratung in Haftung genommen werden. So berichtet das Finanzportal procontra online heute über ein erstes Urteil im Skandal: Demnach sieht es das Landgericht Erfurt als erwiesen an, dass ein Vermittler wesentlichen Aufklärungspflichten nicht nachgekommen sei. Aus Sicht des Gerichts habe der Vermittler die Investoren nicht ausreichen über die Risiken Totalverlust und Nachusspflicht hingewiesen. Zwei nicht ganz unwichtige Risiken, sollte das Geld doch eigentlich der Altersvorsorge dienen. 


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