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Regierung beschließt Entwurf zur Bürger-Identifikationsnummer

Umfassender Zugriff auf Bürgerdaten über alle Behörden hinweg, das sieht der neue Gesetzentwurf vor. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat Bedenken.

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Berlin (dpa). Die Steueridentifikationsnummer soll zu einer Art Bürgernummer werden, die einer Behörde den einfachen Zugriff auf bereits vorhandene Daten zu einer Person bei einer anderen Behörde ermöglicht. Erlaubt sein soll diese Abfrage allerdings nur, wenn die betroffene Person zustimmt. Der Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat, sieht außerdem vor, dass jeder Bürger die Möglichkeit erhält, über einen sicheren Zugang selbst einzusehen, welche Behörden welche Daten zu ihm ausgetauscht haben.

Steuer-ID soll in 56 Registern gespeichert werden

Zu den 56 Registern, in denen künftig zur Nutzung des neuen Verfahrens zusätzlich die Steuer-ID gespeichert werden soll, gehören neben dem Melderegister unter anderem auch das Ausländerzentralregister, bestimmte Dateien der Rentenversicherung, das nationale Waffenregister, das Insolvenzregister und das Versichertenverzeichnis der Krankenkassen.

Bedenken wegen Datenschutz

Bedenken gegen das geplante Gesetz hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber angemeldet. Er hatte bereits im Juli davor gewarnt, dass dadurch künftig „personenbezogene Daten in großem Maße leicht verknüpft und zu einem umfassenden Persönlichkeitsprofil vervollständigt werden können“.

Das Bundesinnenministerium, das den Entwurf erarbeitet hat, sieht dieses Risiko nicht, da auch in Zukunft auf eine zentrale Speicherung der Daten verzichtet wird und das Einholen von Auskünften für einen bestimmten Zweck nicht ohne das Einverständnis der Betroffenen erfolgen darf.

Ziel: Reduzierung des Verwaltungsaufwands

Die Regierung verspricht sich von dem Gesetzesvorhaben, über das der Bundestag noch beraten muss, mittelfristig einen reduzierten Verwaltungsaufwand. Bürger, die sich für dieses Verfahren entscheiden, müssen nicht mehr so viele Nachweise und Dokumente von anderen Behörden selbst beschaffen und vorlegen, wenn sie etwa einen Ausweis, eine Bescheinigung oder die Auszahlung staatlicher Leistungen beantragen.


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