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Reiserücktrittsversicherung wird bei Absage nicht erstattet

Wenn der Veranstalter eine Reise absagt, gibt es das Geld zurück. Bei einer Reiserücktrittsversicherung sieht das allerdings anders aus.

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Berlin (dpa/tmn). Dass Pauschalreisen durch den Anbieter wieder abgesagt werden, kommt während der Corona-Pandemie immer wieder vor. Der Veranstalter muss angezahltes Geld in diesem Fall zurückzahlen. Doch was ist mit einer Reiserücktrittsversicherung, die der Urlauber zwar schon bezahlt hat, aber nun nicht mehr benötigt?

Reiserücktrittsversicherung greift ab Buchung

Hier können Reisende nicht mit einer Erstattung rechnen, erläutert die Stiftung Warentest. Die Prämie für eine solche Police werde bei Absage der Reise durch den Veranstalter oder bei einem Einreiseverbot für das jeweilige Land nicht erstattet. Der Grund: Der Schutz durch die Versicherung greift bereits von der Buchung an, eine Leistung wurde somit schon erbracht – und daher muss auch bezahlt werden.

Anders sieht es aus bei einer Auslandsreisekrankenversicherung, die ein Urlauber für eine einzelne Reise abgeschlossen hat. Hier sei eine vollständige Erstattung möglich, so die Experten.


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