Ihre-Vorsorge Logo

Riester-Rente und Arbeitslosigkeit

Wer arbeitslos wird, tappt womöglich in eine Beitragsfalle, wenn er aufgrund seiner Lage weniger in die Altersvorsorge einzahlt

Artikel vorlesen

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Hand tippt auf Taschenrechner. Bild: IMAGO / Panthermedia / Leung Cho Pan

© Nicht definiert

Bad Homburg (mjj) Der Schock ist groß, die finanziellen Einbußen auch: Wer arbeitslos wird, stellt auch seine Finanzen auf den Prüfstand und senkt seine Ausgaben. Das kann bei der Riester-Rente zu einem herben Verlust bei der staatlichen Förderung führen. Doch der Reihe nach.

Für Riester-Zulagen arbeitslos melden

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass nur die Sparer überhaupt eine staatliche Förderung erhalten, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen oder mit einem Riester-Sparer verheiratet sind, der mindestens 60 Euro im Jahr in seinen Vertrag einzahlt.

Wer arbeitslos ist, zahlt selbst keine Rentenbeiträge mehr - und steht deswegen ohne Förderung da? Nein. War der Betroffene zuvor rentenversichert, springt die Arbeitsagentur ein und überweist Rentenbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung. Arbeitslose sind so pflichtversichert. Damit sind Riester-Sparer auch weiter "förderfähig" - vorausgesetzt, sie haben sich arbeitslos gemeldet.

Maßgeblich ist das Vorjahreseinkommen

Die zweite Klippe ist die Zulagenhöhe: Soll es hier nicht zu Verlusten kommen, muss gerechnet werden. Denn die Höhe der Zulagen bei der Riester-Rente bemisst sich nach der Höhe der Einzahlungen. Die Grundzulage beträgt bis zu 175 Euro pro Jahr, die Kinderzulage bis zu 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Eine Familie mit zwei kleinen Kindern kann demnach bis zu 950 Euro pro Jahr an Zulagen einstreichen.

Die Zulagen werden in voller Höhe ausgezahlt wenn, Sparer mindestens vier Prozent ihres Vorjahreseinkommens inklusive Zulagen in ihren Vertrag einzahlen. Der Knackpunkt: Die Berechnung richtet sich nach dem Vorjahr. Wer arbeitslos wird, und weiter die Zulagen in voller Höhe anstrebt, sollte nach Möglichkeit seine Einzahlungen nicht im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit reduzieren. Eine Anpassung der Einzahlungen an das nun niedrigere Einkommen, ist erst im Folgejahr möglich.

Mehr Informationen

Riester-Rechner Unser Rechner hilft Ihnen dabei, Ihre Riester-Rente zu optimieren.

Forum
Im Forum können Sie erfahrene Experten der Deutschen Rentenversicherung fragen.

Arbeitslosigkeit und Betriebsrente
Welche Optionen Sie in Ihrer betrieblichen Altersversorgung haben.

Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Was passiert mit dem Geld auf einem Konto, wenn sich niemand mehr darum kümmert? Wem gehört es, wenn der Kontoinhaber verstorben ist und sich keine Erben melden? Die Grünen haben eine Idee.

Time
1 Minuten

Das Finanzministerium plant eine Pflicht zur Kartenzahlung – Bargeld bleibt aber. Was die neuen Regeln für Konsumenten und Unternehmen bedeuten.

Time
4 Minuten

Die steigenden Ausgaben für das Gesundheitssystem sollen gebremst werden. Dafür kippte die Politik auch eine Informationspflicht für die Krankenkassen. Verbraucherschützer warnen vor negativen Folgen.

Time
2 Minuten

Schon mit dem Studium gestartet, aber noch nicht an Versicherungen gedacht? Auch wenn es langweilig klingt, es lohnt sich. Welche Policen Studierende vor bösen Überraschungen schützen.

Time
3 Minuten

Der Iran-Krieg hat Tanken und Heizen erheblich verteuert. Mit der vom Staat verordneten Entlastung an Deutschlands Tankstellen ist es vorerst vorbei. Die Inflationsrate könnte noch weiter steigen.

Time
3 Minuten

Miete, Lebenshaltungskosten, Studienmaterial – ein Studium kostet Geld. Der Bankenverband gibt Empfehlungen, wie Studierende ihre Finanzen im Blick behalten.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026