Ihre-Vorsorge Logo

Arbeitslos – was tun mit der betrieblichen Altersvorsorge?

In Krisenzeiten fürchten viele Beschäftigte um ihren Job. Was passiert im Ernstfall mit der betrieblichen Altersvorsorge? Und wie kann sie bei einem neuen Arbeitgeber fortgeführt werden?

Autor / Quelle

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlicht

Mann im mittleren Alter sitzt im Büro am Schreibtisch und schaut nachdenklich in die Kamera.

© Nicht definiert

Arbeitslos – was tun mit der betrieblichen Altersvorsorge?

Was sind unverfallbare Ansprüche?

Als unverfallbar werden alle Ansprüche, auf die der Arbeitnehmer einen Anspruch hat. Das sind vor allem betriebliche Altersvorsorgeleistungen, die er durch Entgeltumwandlung selbst finanziert hat sowie Leistungen des Chefs im gesetzlichen Rahmen.

Bei Versorgungszusagen ab dem 1.1.2018 sind Anwartschaften unverfallbar, wenn

  • der Vorsorgesparer das 21. Lebensjahr vollendet hat und
  • die Versorgungszusage mindestens 3 Jahre bestanden hat.


Bei Versorgungszusagen vor 2018 sind Anwartschaften unverfallbar, wenn

  • der Vorsorgesparer das 25. Lebensjahr vollendet hat und
  • die Versorgungszusage mindestens 5 Jahre bestanden hat.

Bei Arbeitslosigkeit haben Sie als Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, mit Ihren Ansprüchen umzugehen:

  • Übertragung: Der Vertrag wird nach dem Ende der Arbeitslosigkeit zum neuen Arbeitgeber übertragen und dort nach den Regeln der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) fortgeführt. Welches Versorgungssystem dort existiert, ob und gegebenfalls wie hoch der Zuschuss des neuen Arbeitgebers ist, muss individuell geklärt werden oder ist Gegenstand einer Betriebsvereinbarung.
  • Beitragsfreistellung: Der bestehende bAV-Vertrag kann auch eingefroren werden – es werden dann keine Beiträge mehr gezahlt, das bis zum Einfrieren erreichte Kapital wird im Alter ausgezahlt oder verrentet.
  • Private Fortführung: Natürlich können Sie die Betriebsrente auch privat fortführen und die Beiträge ganz oder teilweise selbst zahlen.
  • Abfindung: Als letzte Möglichkeit besteht innerhalb enger gesetzlicher Grenzen die Option, eine Betriebsrente abzufinden: Die Rentenansprüche werden dann ausgezahlt.

Betriebsrente: Wie gehen Sie bei Arbeitslosigkeit vor?

Aber was spricht nun für und gegen die einzelnen Optionen? Eine Abfindung erscheint oft verlockend, weil gerade bei einer (drohenden) Arbeitslosigkeit die Aussicht auf zusätzliches Kapital verlockend ist, um den Einkommensverlust auszugleichen. Allerdings zählen die versilberten Rentenansprüche zum Vermögen und schließen gegebenfalls Bürgergeld-Leistungen aus. Nicht ausgezahlte bAV-Ansprüche dagegen werden nicht mit einbezogen.

Ein Fortführen des Vertrags auf eigene Kosten ist meist möglich – aber selten wirtschaftlich sinnvoll. Denn Sie müssen die Beiträge aus Ihrem Nettoeinkommen aufbringen, gerade bei Arbeitslosigkeit ist der finanzielle Rahmen aber oft begrenzt.

Sinnvoll dürfte es in aller Regel sein, den Vertrag beitragsfrei zu stellen – so verlieren Sie keine aufgebauten Ansprüche und profitieren im Alter von den Rentenansprüchen.

Nutzen Sie die Portabilität Ihrer betrieblichen Altersvorsorge


Sie können dann auch nach dem Ende der Arbeitslosigkeit entscheiden, ob Sie den bestehenden Vertrag zum neuen Arbeitgeber portieren wollen oder lieber das – wenn vorhanden – dortige Versorgungssystem nutzen möchten. Die Voraussetzungen für eine Übernahme regelt das Betriebsrentengesetz.

Voraussetzung für einen Anspruch auf eine steuerunschädliche Übertragung sind folgende Merkmale:
  • Die Betriebsrente wurde ab 2005 zugesagt
  • Die betriebliche Altersvorsorge wird über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds durchgeführt.
  • Die Übertragung wird innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beantragt.
  • Der Übertragungswert übersteigt nicht die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
Unabhängig von diesen Vorgaben kann der bestehende Vertrag auch ansonsten mit Zustimmung des neuen Arbeitgebers übertragen werden. Ob die Übernahme tatsächlich sinnvoll ist oder der Vertrag mit einem Einkommen im Rücken dann privat fortgeführt wird, lässt sich erst klären, wenn Sie einen neuen Job haben. Es spricht im Übrigen auch nichts dagegen, zwei oder mehrere betriebliche Vorsorgeverträge laufen zu lassen – Sie bekommen dann mehrere Renten aus verschiedenen Versorgungszusagen.

Weitere Informationen zum Thema


Weitere Artikel

Time
10 Minuten

Versicherungsvertrag möglicherweise fortsetzen. Aber: Den Ex-Arbeitgeber im Vertrag „tilgen“

Time
7 Minuten

Von der betrieblichen Altersversorgung bleibt wegen der vollen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung oft weniger übrig als erhofft. Welche Abzüge für wen fällig sind, was hilft – ein Leitfaden.

Time
5 Minuten

Zum 1. Juli werden die gesetzlichen Renten erhöht – automatisch. Bei Renten aus einer betrieblichen Altersversorgung liegt der Fall aber anders.

Time
2 Minuten

Heute sparen – morgen zahlen. So lässt sich die betriebliche Altersvorsorge zusammenfassen. Informieren Sie sich über die Vorteile und Nachteile für Arbeitnehmer und finden Sie heraus, ob die bAV die richtige Altersvorsorge für Sie ist.

Time
4 Minuten

Mit dem Pfändungsbeschluss Ihres Ex-Manns schließt eine Frau eine betriebliche Altersversorgung ab. Der Mann klagt bis zum Bundesarbeitsgericht. Warum das Urteil wichtig ist.

Time
4 Minuten

Wer für das Alter finanziell vorsorgen will, kann seinen Arbeitgeber um Unterstützung bitten. Wie sich eine betriebliche Altersvorsorge maximal auszahlt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026