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Betriebliche Altersvorsorge: Wann sie sich lohnt

Wer für das Alter finanziell vorsorgen will, kann seinen Arbeitgeber um Unterstützung bitten. Wie sich eine betriebliche Altersvorsorge maximal auszahlt.

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Puzzle mit Motiv Geldscheine und Münzen, dazwischen eine blaue Lücke mit Aufschrift Betriebliche Altersvorsorge.

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Betriebliche Altersvorsorge: So geht's

Der Staat unterstützt Arbeitnehmer bei der Altersvorsorge – aber wie funktioniert das eigentlich mit der Betriebsrente? Und für wen lohnt sich betriebliche Altersvorsorge (bAV)? ihre-vorsorge.de informiert.

Wie der Staat die betriebliche Altersvorsorge fördert

Jeder Beschäftigte das Recht darauf, einen Teil seines oder ihres Bruttolohns in Form einer Entgeltumwandlung in eine Betriebsrente einzuzahlen. Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer jährlich bis zu acht Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei umwandeln, 2021 also bis zu 6.816 Euro. Bis zu vier Prozent (3.408 Euro) können Arbeitnehmer ohne Abzug von Sozialabgaben investieren.

Unterstützt wird die betriebliche Altersvorsorge auch durch den Staat. In der Ansparphase gilt: Beitragszahlungen bis monatlich maximal 552 Euro sind steuerfrei. Auf Beiträge bis zu 276 Euro im Monat entfallen außerdem keine Abgaben zur Renten-, Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Allerdings: Später im Alter, wenn die Betriebsrente ausgezahlt wird, fallen Steuern und Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung an. Weil das Einkommen im Alter meistens niedriger ist, kann die Rechnung unterm Strich trotzdem aufgehen.

Arbeitgeber sollte mindestens 20 Prozent beisteuern

Angestellte haben allerdings keinen Einfluss auf die Verträge, die Arbeitgeber abschließen. Sie suchen das Angebot beziehungsweise den Anbieter aus, wie Anne Hausdörfer von der Stiftung Warentest erläutert. Da der Garantiezins weiter sinke, fielen Unterschiede zwischen den Anbietern zunehmend geringer aus.

Finanziert der Arbeitgeber die Betriebsrente alleine oder zum Großteil, sollten Sie unbedingt zugreifen, meint Philipp Rehberg von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge etwa für eine Direktversicherung, wird der Fall schon komplizierter.

Hier gilt: Je höher der Zuschuss des Chefs oder der Chefin, desto eher lohnt sich eine Betriebsrente. Der Zuschuss „sollte bei mindestens 20, besser 30 Prozent liegen“, empfiehlt Rehberg. Hier kann Verhandlungsgeschick durchaus zu einem besseren Ergebnis führen. „Gibt der Arbeitgeber nur den durch das Gesetz vorgeschriebenen Zuschuss, lohnt es sich meistens nicht.“

Grundsätzlich müssen Arbeitgeber das Sparvorhaben bei Neuverträgen seit 2019 mit mindestens 15 Prozent des Umwandlungsbetrags unterstützen, heißt es bei der Verbraucherzentrale. Ab 2022 gelte dieser verpflichtende Arbeitgeberzuschuss auch für bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen.

Rechner Brutto-Entgeltumwandlung

Wie hoch ist für Sie die Förderung bei der Betrieblichen Altersversorgung?

Vertragsbedingungen unter der Lupe

Hausdörfer rät dazu, einen auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittenen Vertrag auszuarbeiten. Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll? Ist der Todesfallschutz gewünscht? „So flexibel sollten die Tarife des Anbieters sein, auch falls sich die Familienplanung ändert“, meint Hausdörfer.

Wichtig könnte darüber hinaus die Zahlungsweise sein. Manche Anbieter gewähren Hausdörfer zufolge bei einer jährlichen Zahlungsweise höhere Renten. Ob und wie viel Einfluss man auf all diese Faktoren habe, hänge von den konkreten Bedingungen des Vertrages und der Vertragsform ab, so Rehberg.

Beratung notwendig

Hausdörfer empfiehlt ausdrücklich, sich beraten zu lassen, sobald ein Angebot vorliegt, zum Beispiel bei Verbraucherzentralen. Außerdem rät sie, die Betriebsrente mit Alternativen zu vergleichen, etwa einer privaten Vorsorge oder Sparplänen.

„Man muss sich das individuell ausrechnen“, sagt sie. „Schließlich gehen von der Rente Sozialabgaben und Steuern ab. Und die Rente fällt geringer aus, auch das gilt es zu beachten.“ Denn genau das kann ein Nachteil der betrieblichen Altersversorgung sein. Den Ersparnissen während des Arbeitsverhältnisses stehen die Abgaben und Kürzungen während der Rente gegenüber.

Für derartige Berechnungen sei jedoch nie sicher, wie sich die Renten weiter entwickeln würden, sagt Rehberg. Hier könne die Deutsche Rentenversicherung Auskunft zur Rentenentwicklung, abhängig von Renteneintrittsalter und Gehaltsentwicklung geben, um zumindest mit unterschiedlichen Annahmen das Angebot durchzurechnen.

Darüber hinaus gilt: Wer häufig den Job wechselt oder plant, sich selbstständig zu machen, sollte vorab klären, ob es möglich ist, Verträge zu pausieren oder privat weiterzuführen.

Betriebsrente auch für Geringverdiener

Derzeit nutzen vor allem Beschäftigte mit höheren Löhnen das Recht auf Entgeltumwandlung. Im Mindest- und Niedriglohnbereich ist sie nur gering verbreitet, hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin herausgefunden.

Der Nachteil für Geringverdiener: Eine zusätzliche regelmäßige Vorsorge aus eigenen Mitteln könne die finanziellen Möglichkeiten übersteigen und sei deswegen nicht möglich.

„Aber gerade für Geringverdiener wäre es interessant“, weiß Rehberg. Vor allem sie profitierten bei der Entgeltumwandlung von Freibeträgen bei der Sozialversicherung. Ist die Summe aller Betriebsrenten monatlich nicht höher als 164,50 Euro, entfällt die Beitragspflicht zur Krankenversicherung. Nur für den darüber liegenden Teil der Betriebsrente werden Beiträge fällig.

Zudem werde die Betriebsrente auf eine etwaige Grundsicherung teilweise nicht angerechnet. Genauer: Bis 100 Euro und darüber hinaus 30 Prozent der Betriebsrente werden bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 223 Euro nicht angerechnet, wie Rehberg darlegt.

Auch Arbeitgeber profitieren. Der staatliche Zuschuss beträgt 30 Prozent des gesamten Arbeitgeberbeitrags, höchstens 288 Euro. Der Tipp der Verbraucherschützer: Wer weniger als 2.575 Euro verdient, spricht die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber auf eine Betriebsrente mit der Förderung an.


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