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Wann bei der Betriebsrente die böse Überraschung kommt

Von der betrieblichen Altersversorgung bleibt wegen der vollen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung oft weniger übrig als erhofft. Welche Abzüge für wen fällig sind, was hilft – ein Leitfaden.

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Holzwürfel mit Aufschrift Betriebsrente und weiteren Holzwürfeln mit Symbolen auf Stapeln von Geldmünzen.

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Warum es um viel Geld geht

Vielleicht haben auch Sie als junger Arbeitnehmer bereits in den 1990er-Jahren mit Ihren Einzahlungen für eine Betriebsrente angefangen, im guten Glauben, so Ihre zusätzliche Altersvorsorge aufpeppen zu können. Oder Sie haben womöglich das seit 2002 bestehende Recht genutzt, einen Teil vom Gehalt abzuknapsen, um dieses Geld zum Beispiel steuer- und beitragsfrei in eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zu stecken (bekannt als Entgeltumwandlung). So konnten und können Millionen Arbeitnehmer teilweise mit einem Zuschuss des Arbeitgebers zusätzlich für ihren Ruhestand vorsorgen. 

Doch dann wurden sie alle böse überrascht: Anfang 2004 sollte das „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ unter der damaligen SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt mit Zustimmung der Union mehr Geld in die Kassen der hochdefizitären Krankenkassen spülen. Die Folge: Gesetzlich Krankenversicherte, die mit einer Betriebsrente fürs Alter vorsorgen, müssen auf die späteren Auszahlungen den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitragssatz zahlen. Das betrifft etwa Arbeitnehmer, die in eine Pensionskasse einzahlen, in einen Pensionsfonds, in eine über den Arbeitgeber abgeschlossene Direktversicherung, in die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst oder in ein Versorgungswerk (etwa für Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte). Vorher war auf die Auszahlungen nur der halbe Beitragssatz fällig. Klagen blieben erfolglos, das Bundessozialgericht erhob keine Einwände gegen den vollen Beitrag. Manche Kritiker sprechen daher auch von einer „Doppelverbeitragung“.

Wie der Freibetrag hilft

Gesetzlich Versicherte werden seit 1. Januar 2020 zumindest etwas entlastet: Für Rentnerinnen und Rentner mit einer Betriebsrente oder einer Direktversicherung gibt es einen jährlich steigenden Freibetrag. Dieser beläuft sich 2025 auf 187,25 Euro im Monat. Das bedeutet: Ab dem ersten Euro Betriebsrente oberhalb des Freibetrags werden die vollen Krankenversicherungsbeiträge auf die betrieblichen Versorgungsbezüge fällig. 

Nach früheren Regierungsaussagen profitieren von dieser Reform vier Millionen von damals 6,5 Millionen Betriebsrentnern. Der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) rechnete vor: Ein Drittel der Betriebsrentner müsse deshalb keinen Krankenkassenbeitrag mehr für seine Versorgungsbezüge zahlen. Und bei einem weiteren Drittel beläuft sich der Betrag auf maximal die Hälfte des bisherigen Beitrags, weil die Betriebsrenten oft nur wenige Hundert Euro im Monat hoch sind. 

Bei der Pflegeversicherung gibt es allerdings keinen Freibetrag, sondern nur eine Freigrenze: Das bedeutet: Überschreitet die Betriebsrente die Freigrenze von derzeit 187,25 Euro, müssen gesetzlich versicherte Betriebsrentner für ihre gesamten Versorgungsbezüge vom ersten Euro an den vollen Pflegebeitrag abführen.

Wer nichts vom Freibetrag hat

Der Freibetrag gilt nur für pflichtversicherte Ruheständler, das sind die meisten Rentnerinnen und Rentner, die während ihres Arbeits­lebens in einer gesetzlichen Krankenkasse waren. Für freiwillig Versicherte wie Selbständige oder Rentnerinnen und Rentner, die nicht pflichtversichert sein können, etwa weil sie in ihrem Arbeitsleben lange privat versichert waren und ihnen daher die Vorversicherungszeiten fehlen, gilt der Freibetrag nicht. Sie müssen weiter auf ihre volle Betriebsrente Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Klagen blieben auch hier vor dem Bundessozialgericht erfolglos (Aktenzeichen: B 12 KR 9/23 R, B 12 KR 3/23 R, B 12 KR 11/23 R), das Gericht sah keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung.

Was an Beiträgen fällig ist, wenn die Betriebsrente monatlich ausgezahlt wird

Die gute Nachricht zuerst: Der allgemeine Krankenkassenbeitrag ist auch 2025 mit 14,6 Prozent des sozialabgabenpflichtigen Einkommens gleich geblieben. Der Zusatzbeitrag, den alle Kassen nach eigenem Ermessen erheben, hat sich aber zum 1. Januar 2025 deutlich erhöht. 2024 lag er noch im Durchschnitt bei 1,7 Prozent, nun sind es offiziell 2,5 Prozent, tatsächlich aber sogar 2,91 Prozent. Gerechnet wird deshalb an dieser Stelle mit einem gerundeten Durchschnittsbeitrag von 2,9 Prozent - macht zusammen 17,5 Prozent.

Bei der Pflegeversicherung hat sich der Beitrag 2025 um 0,2 Prozentpunkte erhöht, für Kinderlose von 4,0 auf 4,2 Prozent, Familien mit Kindern zahlen weniger, die Staffelung reicht von 3,6 (vorher 3,4) Prozent bei einem Kind bis 2,6 Prozent bei fünf oder mehr Kindern. Damit liegen beide Beiträge zusammen für einen kinderlosen Betriebsrentner bereits bei 21,7 Prozent.

Beispiel: Eine pflichtversicherte Rentnerin mit zwei Kindern erhält 300 Euro Betriebsrente. Nach Abzug des Freibetrags von 187,25 Euro muss die Rentnerin auf den Rest in Höhe von 112,75 Euro den vollen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 17,5 (14,6 plus 2,9) Prozent zahlen. Das sind 19,73 Euro. 

Hinzu kommt der volle Beitrag für die Pflegeversicherung auf die 300 Euro, hier gibt es ja keinen Freibetrag. Die Kinder der Rentnerin sind schon über 25 Jahre. Ihr Beitrag beläuft sich deshalb auf 3,6 Prozent, das ist der Beitrag für Versicherte mit Kindern, die das 25. Lebensjahr erreicht haben. Das sind noch einmal 10,80 Euro. Macht zusammen 30,53 Euro im Monat, die von der Betriebsrente jeden Monat abgezogen werden. Es bleiben also nicht ganz 270 Euro übrig. Die nach jeder Erhöhung des Zusatzbeitrags oder Pflegebeitrags neu zu errechnenden Beiträge sind zu zahlen, solange diese Betriebsrente fließt, also bis zum Lebensende, aber maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Diese markiert stets die Höchstgrenze und bezieht sich auch auf Einkünfte aus gesetzlichen Renten. Für die Kranken- und Pflegekasse liegt sie 2025 bei 5512,50 Euro pro Monat.

Wie die Beiträge bei einer einmaligen Kapitalauszahlung zu berechnen sind

Auch bei hohen Kapitalauszahlungen, etwa aus einer Direktversicherung, die ein Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer abgeschlossen hat, darf die Krankenkasse seit 2004 kräftig zugreifen. Dabei wird der Auszahlungsbetrag über zehn Jahre auf 120 Monate umgelegt, und die Abgaben werden monatlich für diese fiktive Rente fällig.

Beispiel: Ein pflichtversicherter Rentner ohne Kinder bekommt 200. 000 Euro ausgezahlt. Der Betrag wird durch 120 geteilt, macht 1666,67 Euro im Monat. Von diesem Betrag wird der Freibetrag von 187,25 Euro abgezogen. Die Beiträge für die Krankenversicherung (KV) und Pflegeversicherung (PV) werden also auf eine rechnerische Rente von 1479,42 Euro berechnet. Der KV-Beitrag beläuft sich auf 14,6 plus (gerundet) 2,9 Prozent für den Zusatzbeitrag. Damit sind schon 258,90 Euro pro Monat fällig. 

Hinzu kommt für die Pflegeversicherung ein Beitrag von 4,2 Prozent, da der Rentner ja kinderlos geblieben ist, diesmal aber ohne Freibetrag. Damit sind noch einmal 70 Euro fällig. Zusammen sind das 328,90 Euro, die monatlich zu zahlen sind. Würde es dabei bleiben, kämen über die zehn Jahre Beiträge in Höhe von insgesamt 39. 468 Euro zusammen. Tatsächlich dürften es etwas mehr sein. Zwar wird der Freibetrag für die KV jedes Jahr angehoben, aber die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung dürften in den nächsten Jahren weiter anziehen.

Wer weniger oder gar nichts zahlen muss

Fein raus sind schon mal alle privat Krankenversicherten. Sie müssen wegen einer Betriebsrente nicht höhere Beiträge an ihren Versicherer zahlen. Riester-Verträge im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge werden seit 2018 behandelt wie privat abgeschlossene Riester-Verträge: Es fallen bei der Auszahlung keine Beiträge an, egal wann die Verträge geschlossen wurden. Nach Angaben des AOK-Bundesverbands sind auch auf Einnahmen aus privat abgeschlossenen Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Dies gelte aber nicht für freiwillig Versicherte. „Für diesen Personenkreis sind diese Einnahmen voll beitragspflichtig“, teilte eine Sprecherin des AOK-Bundesverbands mit. 

Auch Rentner mit beitragspflichtigen Versorgungsbezügen, die weiterarbeiten und so viel verdienen, dass sie Beiträge bis zur Bemessungsgrenze zahlen, müssen für ihre Direktversicherung oder Betriebsrente in dieser Zeit nicht weitere Beiträge zahlen, so der Verband der Ersatzkassen (VDEK). Zu viel gezahlte Beiträge werden auch auf Antrag erstattet. Der VDEK empfiehlt, sich bei weiteren Fragen an die jeweilige Krankenkasse zu wenden.

Warum in Zukunft mit steigenden Beiträgen zu rechnen ist

Die Kosten für die medizinische Versorgung werden zunehmen. TK-Chef Baas sagte in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung auf die Frage, wann Krankenkassenbeiträge von insgesamt 20 Prozent kommen werden: „Das wird in diesem Jahrzehnt noch passieren, wenn der Gesetzgeber nicht gegensteuert.“ DAK-Vorstandschef Andreas Storm hatte bereits vor mehr als drei Jahren vor einem „Beitrags-Tsunami“ gewarnt. So dürfte laut einer Studie des Berliner IGES-Instituts der durchschnittliche Zusatzbeitrag bis 2035 sogar auf 4,7 Prozent zulegen.

Auch die Pflege wird teurer, nicht nur, weil die Leistungen bereits mehrmals verbessert wurden. Wenn die Generation der Babyboomer in den nächsten Jahren in Rente geht, dürfte die Zahl der Pflegebedürftigen weiter zulegen. Von den beitragspflichtigen Betriebsrenten dürfte also noch mehr für die KV und PV draufgehen, zumal sich politisch wohl nichts daran ändern wird. In den Wahlprogrammen von Union und SPD war das Thema „Doppelverbeitragung“ nicht erwähnt worden. Eine Reform gilt als zu kostspielig, dürften doch die Krankenkassen seit 2004 mehr als 50 Milliarden Euro durch den vollen Beitrag auf Betriebsrenten und Direktversicherungen eingenommen haben.

Für eine Reform zugunsten der Beitragszahler stünden deshalb „die Aussichten nicht gut“, heißt es bei der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung. Und aus dem Versprechen von Ex-Kanzler Olaf Scholz (SPD), für die Misere „eine irgendwie fiskalische Lösung zu finden“, wurde auch nichts. Immerhin hatte Scholz damals erkannt, dass das Thema „ziemlich viele Leute“ aufrege.

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