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Das können Sie tun, wenn die Lebensversicherung fällig wird

Was ist für mich besser: mir das Geld auf einen Schlag auszahlen lassen oder es in eine Zusatzrente umwandeln? Das fragen sich viele Versicherte, wenn ihre Lebensversicherung oder private Rentenversicherung fällig wird. Welche Lösung für wen geeignet ist – ein Leitfaden.

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Älteres Paar sitzt am Tisch mit Tablet-PC in der Hand

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Eine private Rentenversicherung ist immer eine Wette auf ein langes Leben – manche entscheiden sich daher lieber für eine Kapitalauszahlung.

Für wen eine Kapitalauszahlung in Frage kommt

Wenn Sie sich für eine Kapitalauszahlung entscheiden, müssen Sie sich das leisten können. Der Grund: Sie sollten dann idealerweise nicht darauf angewiesen sein, die gesetzliche Rente oder Pension mit einer Zusatzrente aufbessern zu müssen, zum Beispiel, weil Sie idealerweise im abbezahlten Eigenheim wohnen und Ihre Ersparnisse und Vermögen auf jeden Fall bis zum Lebensende reichen, selbst wenn Sie weit über 90 und/oder pflegebedürftig werden. Dann können Sie das ausgezahlte Kapital benutzen, um etwa im Ruhestand viel zu reisen oder etwa den Enkeln bei ihrer Ausbildung zu helfen. 

Sie sollten sich aber nicht damit überfordert fühlen, wenn auf einmal 50.000 oder 100.000 Euro auf dem Konto liegen und wissen, wie Sie das Geld sicher verzinst, zum Beispiel in Tages- oder Festgeld, anlegen können. 

Für wen eine Auszahlung als Rente besser geeignet ist

Viele Kapitallebensversicherungen lassen sich verrenten, wenn es ein entsprechendes Wahlrecht gibt. Bei privaten Rentenversicherungen geht dies sowieso. Vorteil der Verrentung: Die private Rente bekommen Sie genauso wie die gesetzliche Rente bis zum Lebensende. Sie stehen also nicht auf einmal ohne Zusatzrente da, weil das Kapital zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgebraucht ist. Eine Verrentung kommt deshalb vor allem für Menschen in Frage, die sich wohler damit fühlen, wenn sie genau wissen, was sie garantiert bekommen und sich selbst nicht um die Geldanlage kümmern wollen oder können. 

Allerdings ist die private Rentenversicherung immer eine Wette auf ein langes Leben. Denn die Versicherten müssen sehr alt werden, um ihre Beiträge wieder zu bekommen. Wie alt, hängt vom Vertrag ab. „Manche kommen mit 93 in die Gewinnzone. Ich habe aber auch schon Verträge gesehen, wo Sie 105 Jahre alt werden müssen“, sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie empfiehlt, sich auf jeden Fall auszurechnen, wie lange es dauert, bis man seine eingezahlten Beiträge über die monatlichen Rentenzahlungen zurückbekommen hat. 

Welche Nachteile eine Verrentung hat

Wer sich zum Beispiel mit 65 für die Variante Verrentung entscheidet, aber mit 67 stirbt, hat Pech gehabt. Das angesparte Kapital, aus dem die Zusatzrente bezahlt wird, ist dann weg, es sei denn, es wurde ein Schutz für die Hinterbliebenen vereinbart. Der aber kostet Geld, mit Hinterbliebenenschutz fällt die Zusatzrente geringer aus als ohne. Hinzu kommt. „Hohe Kosten und niedrige Verzinsungen machen private Rentenversicherungen unattraktiv“, warnt die Stiftung Warentest. So lag im Branchendurchschnitt die laufende Verzinsung der Verträge 2023 bei gerade einmal 2,26 Prozent – und das nur für den Sparanteil, der nach Abzug der Kosten übrigbleibt. 
 

Tipp:

Achten Sie darauf, ob bei einer Verrentung Abschlussgebühren anfallen. Bei einer Kapitallebensversicherung mit Wahlrecht am Ende und bei einer bereits abgeschlossenen privaten Rentenversicherung sollte dies nicht der Fall sein. Wer sich hingegen entscheidet, privat angespartes Vermögen per Einmalzahlung in eine neue private Rentenversicherung zu stecken und sich daraus sofort eine monatliche Rente zahlen zu lassen, muss Abschlussgebühren zahlen. Das können je nach Höhe der Einzahlung mehrere tausend Euro sein. 

Wie sich eigenes Vermögen noch verrenten lässt

Einige wenige Banken und Bausparkassen bieten sogenannte Auszahlpläne beziehungsweise Entnahmepläne an. Dabei wird ein bestimmter Betrag für eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren eingezahlt und jeden Monat eine bestimmte Summe wie eine Zusatzrente ausgezahlt. Das Geld ist sicher angelegt, ohne Extragebühren und im Todesfall vererbbar. 

Beispiel: Man legt 100.000 Euro für 10 Jahre an, dafür kann es noch 3,0 Prozent Zinsen geben. Dann werden 120 (12 x 10) Monate jeweils rund 961,30 Euro ausgezahlt, bis das Geld inclusive Zins und Zinseszins nach 10 Jahren aufgebraucht ist. Nachteil: Es gibt keine Zusatzrente bis zum Lebensende, sondern nur für die vereinbarte Laufzeit. Danach sollten Sie einen Plan haben, wie Sie die Zeit danach finanzieren.

Welche Möglichkeiten es noch gibt

Wenn Sie sich die Lebensversicherung auszahlen lassen, können Sie auch einen Mittelweg bei der Anlage wählen. Dabei wird ein Teil des Vermögens langfristig in Aktien-ETFs angelegt, um von den Chancen an den Aktienmärkten zu profitieren. Der andere Teil wird sicherheitsorientiert, also zum Beispiel in Tages- und Festgeld oder Geldmarktfonds angelegt. Dieser Sicherheitsbaustein des Vermögens wird schrittweise verbraucht, um sich eine Zusatzrente auszahlen zu lassen. 

Die Erträge aus dem Wachstumsteil wiederum dienen dazu, um den Verbrauch in Zukunft zu finanzieren. Eine solche gemischte Anlage sollte für Sie aber nur in Frage kommen, wenn Sie die Zeit haben und gelassen genug sind, schlechte Börsenzeiten auszusitzen.

Mit welchen Steuern zu rechnen ist

Die erste Antwort lautet: kommt drauf an, wie alt der Vertrag ist. Gelassen bleiben können Sie, wenn Sie Ihre Lebensversicherung oder private Rentenversicherung vor 2005 abgeschlossen haben. Wird dann das Kapital auf einen Schlag vollständig zum Rentenbeginn ausgezahlt, sind keine Steuern fällig. 

Weitere Voraussetzungen: Es wurden mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt, und mindestens 60 Prozent der Beiträge machen die Todesfallsumme aus, also den Betrag, den Hinterbliebenen im Todesfall bekommen würden. Das ist bei solchen älteren Verträgen aber ohnehin der Fall. 

Anders sieht es aus bei einer Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente aus: Dann spielt das Datum des Vertragsabschlusses keine Rolle. Es ist immer Einkommensteuer zu zahlen, aber nur auf einen kleinen Anteil der Rente, genannt Ertragsanteil. Dieser hängt davon ab, wann es mit der Rente losgeht. Wer zum Beispiel mit 65 oder 66 Jahren in den Ruhestand geht, muss 18 Prozent seiner Rente versteuern.

Wann auf Auszahlungen ein Krankenkassenbeitrag fällig wird

  • Privat Krankenversicherte sind schon mal fein raus: Egal, ob sie sich das Geld auf einen Schlag auszahlen lassen oder als Rente, das beeinflusst ihren monatlichen Beitrag nicht. Dieser hängt nicht von der Höhe ihrer Einkünfte ab. 

Anders bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Hier ist zunächst zu unterscheiden zwischen Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. 

  • Für Pflichtversicherte gilt: Auf Zahlungen aus selbst abgeschlossenen Lebens- und privaten Rentenversicherungen müssen sie keine Beiträge zahlen, auf Auszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge aber schon, sofern diese über den Arbeitgeber läuft. Dann ist der volle Beitrag für die Kranken- und Pflegekasse fällig. 
  • Freiwillig Versicherte müssen sogar auf alle Renten und Auszahlungen aus privaten Renten- und Lebensversicherungen Beiträge zahlen. 

Ein weiterer Unterschied: Pflichtversicherte haben zumindest für die Krankenversicherung einen Freibetrag, in diesem Jahr in Höhe von 176,75 Euro pro Monat. „Erst wenn für sie die gesamten Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten oder Zahlungen etwa aus einer Direktversicherung über diesen Freibetrag liegen, bekommt die Krankenkasse Geld“, sagt Expertin Weidenbach. Dabei kann einiges zusammenkommen: 14,6 Prozent für die Krankenversicherung plus im Durchschnitt 1,7 Prozent Zusatzbeitrag plus den Beitrag für die Pflegeversicherung, mit Kindern 3,4 Prozent, ohne Kinder 4,0 Prozent. Das summiert sich bei Kinderlosen auf gut 20 Prozent, Tendenz weiter steigend. 

Wie die Auszahlungsvariante die Beiträge für die Krankenversicherung beeinflusst

Was die Versicherten zahlen müssen, hängt auch von der Auszahlungsvariante ab: 

  • Handelt es sich um beitragspflichtige private Renten oder Betriebsrenten, wird der Beitrag so lange erhoben, bis der Empfänger oder die Empfängerin stirbt. 
  • Wer sich für eine einmalige, beitragspflichtige Auszahlung entscheidet, muss hingegen für zehn Jahre Beiträge zahlen. 
    Die Krankenkasse rechnet das so aus: Die einmalige Auszahlung wird in 120 (10 x 12) Monate geteilt, das sind bei 100.000 Euro 833,33 Euro. Ist der Freibetrag noch nicht verbraucht, sind davon 176,75 Euro abzuziehen, macht 656,58 Euro. Der Beitrag für die KV beläuft sich somit auf monatlich 107,02 Euro, ohne Freibetrag wären es 135,83 Euro. 
    Obendrauf kommt der Beitrag für die Pflegeversicherung, für die es keinen Freibetrag gibt. Das ergibt bei einem Versicherten mit Kind alles zusammengerechnet einen Beitrag von 135,35 Euro, ohne Freibetrag wären es sogar 164,16 Euro. Das wären über zehn Jahre gerechnet mehr als 16.000 Euro oder sogar knapp 20.000 Euro.

Verbraucherschützein Weidenbach rät: „Ich würde meine Entscheidung nicht vom Krankenkassenbeitrag abhängig machen. Man sollte aber damit rechnen, um keine Überraschungen zu erleben.“ 


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