Mit wenig Geld fürs Alter vorsorgen
Riester-Rente: ab fünf Euro im Monat
Die Riester-Rente hat nicht den allerbesten Ruf. Sie gilt als zu teuer und zu kompliziert, und die Erträge werden wegen der niedrigen Zinsen immer mickriger. Was dabei übersehen wird: Gerade für Kleinsparer und Kleinsparerinnnen kann die Riester-Rente attraktiv sein. Möglich machen dies die staatlichen Zulagen für die geförderte private Altersvorsorge.
Die Grundzulage für Erwachsene beträgt jährlich 175 Euro. Obendrauf gibt es für Kinder, die von 2008 an geboren sind, 300 Euro im Jahr. Für ältere Kinder sind es 185 Euro.
Wer bei Abschluss eines Vertrags noch keine 25 Jahre alt ist, kann sich zusätzlich über einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro freuen. Das ist langfristig gesehen eine Menge Geld – schließlich beläuft sich der Mindesteigenbeitrag auf gerade einmal 60 Euro im Jahr oder fünf Euro im Monat – nicht mehr als zwei Cappuccino zum Mitnehmen beim Bäcker um die Ecke.
Gerechnet wird dabei so: Die volle staatliche Förderung erhält, wer vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens in den gewählten Vertrag einzahlt. Das Gute daran gerade für Geringverdiener: Zulagen vom Staat werden auf die eigenen Beiträge angerechnet, so dass unterm Strich für sie oft nur die mindestens fünf Euro im Monat fällig sind.
Ein Rechenbeispiel:
- Eine alleinerziehende Mutter, 28, mit zwei Kindern (3 und 6 Jahre alt) verdient im Monat brutto rund 1.720 Euro, das sind 20.640 Euro im Jahr.
- Um die Vier-Prozent-Grenze zu erfüllen, müsste sie 825,60 Euro jährlich in ihren Riester-Vertrag einzahlen. Tatsächlich sind aber für die junge Frau nur die 60 Euro Mindestbeitrag fällig. Oben drauf bekommt sie ja vom Staat: 300 Euro pro Kind (solange es Kindergeld gibt), also 600 Euro plus 175 Euro Grundzulage, macht 775 Euro.
- Wenn ihr Einkommen nun mit dem Mindestlohn weiter steigen sollte, wird sich ihr Eigenanteil leicht erhöhen. Gemessen an dem, was ihr der Staat schenkt, bleibt dieser aber minimal: Schließlich belaufen sich die Zulagen auf zehn Jahre summiert auf immerhin 7.750 Euro. Ihr gesamter Eigenanteil dürfte in den zehn Jahren aber zusammengezählt bei unter 1.000 Euro liegen.
- Wenn kein Anspruch mehr auf Kinderzulagen besteht, schrumpft zwar die Förderung drastisch. Wer will, kann dann den Vertrag einfach ruhend stellen. Die bisher eingezahlten Zulagen gehen dadurch nicht verloren.

Der Riester-Rechner liefert detaillierte Ergebnisse zur Riester-Rente und berücksichtigt dabei besonders die erweiterten Fördermöglichkeiten von Ehepartnern.
Verheiratete Riester-Sparer können prüfen, ob sich ein Riester-Vertrag auch für ihren Ehepartner lohnt. Zahlt nur ein Ehepartner in die Rentenversicherung ein, gilt der andere als mittelbar förderberechtigt, auch ohne eigenes Einkommen. Um die Grundzulage zu erhalten, muss der zweite Ehepartner dann nur die 60 Euro Mindestbeitrag in einen eigenen Riester-Vertrag einzahlen. Mehr dazu im Artikel Riester-Rente: Zulagen und Beiträge.
Mit Zuschüssen vom Chef eine Betriebsrente bekommen
Ob Automonteur oder Bäckergesellin, Krankenpfleger oder Verkäuferin – alle Arbeitnehmer können seit 2002 von ihrem Arbeitgeber verlangen, einen Teil ihres Gehalts oder des Weihnachts- und Urlaubsgelds in eine betriebliche Altersvorsorge zu stecken und dabei Sozialabgaben und Steuern zu sparen. Das nennt man Entgeltumwandlung.
Gerade Geringverdiener nutzen diese Form der geförderten zusätzlichen Vorsorge bislang nur wenig. Doch seit ein paar Jahren ist das auch für sie attraktiver geworden: Seit 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmern, die erstmals Gehalt in eine spätere Betriebsrente umwandeln, einen Zuschuss von 15 Prozent zu zahlen, sofern sie genauso wie der Arbeitnehmer bei der Entgeltumwandlung Sozialabgaben sparen.
Die Verbraucherzentralen raten Geringverdienern, vorher aber genau zu prüfen, ob sich ein Abschluss für sie lohnt. Dabei sind diese Punkte zu beachten:
- Rente: Wer aus seinem Bruttogehalt in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder in eine Direktversicherung einzahlt, spart zwar Sozialabgaben. Dadurch fließt aber weniger Geld in die Rentenkasse, und damit erwirbt man auch weniger Rentenansprüche. Ähnliches gilt fürs Arbeitslosengeld und andere staatliche Leistungen, die sich am steuerpflichtigen Teil des Lohns orientieren. Dieses Minus sollte die betriebliche Altersvorsorge mehr als ausgleichen.
- Krankenversicherung: Der größte Nachteil bei der Entgeltumwandlung kommt später. Wird die Betriebsrente oder eine Direktversicherung ausbezahlt, ist oberhalb eines Freibetrags von derzeit 176,75 Euro im Monat für gesetzliche Versicherte der volle Krankenkassenbeitrag fällig. Hinzu kommt: Beim Beitrag für die Pflegeversicherung gibt es keinen Freibetrag. Gültig ist hier eine Freigrenze. Überschreitet also die Betriebsrente die Freigrenze von 176,75 Euro, müssen Betriebsrentner für ihre gesamte Betriebsrente vom ersten Euro an den vollen Pflegebeitrag abführen.
- Zuschuss: 15 Prozent muss der Arbeitgeber in der Regel hinzugeben. Damit die Sache sich wirklich lohnt, sollten es aber mindestens 20 Prozent, noch besser 30 Prozent sein. Manche Verbraucherschützer empfehlen vor allem wegen der gravierenden Nachteile in der Auszahlungsphase sogar die Entgeltumwandlung nur dann, wenn der Arbeitgeber die Beiträge komplett übernimmt. Arbeitnehmer sollten daher auf jeden Fall fragen, ob nicht mehr drin ist. Oder: Falls der Chef oder die Chefin nein zu einer gewünschten Gehaltserhöhung sagt, fragen, ob sich nicht wenigstens der Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge erhöhen lässt.
- Jobwechsel: Wer häufiger die Arbeitsstelle wechselt, sollte sich gut überlegen, ob die Vorsorge über den Betrieb überhaupt sinnvoll ist. Denn solche Verträge lassen sich nicht immer zum neuen Arbeitgeber mitnehmen.
Wer auf die staatliche Grundsicherung im Alter – sozusagen das Bürgergeld für Senioren – angewiesen ist, muss seine staatlich geförderte private oder betriebliche Zusatzrente seit 2018 nicht mehr vom ersten Euro an mit der Sozialleistung vom Staat verrechnen. Es gibt einen Freibetrag von derzeit 281,50 Euro im Monat für alle pflichtversicherten Rentner. Nur Zusatzrenten, die darüber liegen, werden mit der Grundsicherung voll verrechnet.
Mehr zum Thema: Freibeträge bei der Grundsicherung im Alter nutzen
Der Staat unterstützt Arbeitnehmer bei der Altersvorsorge – aber wie funktioniert das eigentlich mit der Betriebsrente? Und für wen lohnt sich betriebliche Altersvorsorge (bAV)? ihre-vorsorge.de informiert.
Minijob: Mit 19,37 Euro im Monat Vorteile der gesetzlichen Rente sichern
Minijobs sind beliebt, vor allem aus einem Grund: Wer sich geringfügig für maximal 538 Euro im Monat beschäftigen lässt, kann sein Gehalt ohne Abzüge herausbekommen. 538 Euro brutto sind dann 538 Euro netto. Nach wie vor bestehen die meisten Minijobber auf diesen Auszahlmodus – sie lassen sich von ihrer gesetzlichen Pflicht befreien, Beiträge in die Rentenkasse zu zahlen. Was sie dabei womöglich übersehen, sind die Vorteile, die sich Versicherte mit eigenen Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung erwerben.
Minijobzeiten zählen als Wartezeit
Um überhaupt eine Altersrente oder eine Rente wegen einer Erwerbsunfähigkeit zu bekommen, muss man mindestens fünf Jahre (60 Kalendermonate) lang Ansprüche sammeln, zum Beispiel über Beiträge oder Erziehungszeiten. Das ist die sogenannte Wartezeit. Zahlen Minijobber nun eigene Rentenbeiträge auf den Monatsverdienst von 538 Euro, werden für eine zwölf Monate lange Beschäftigung auch zwölf Monate Wartezeit angerechnet. Das kann auch dafür sorgen, dass Sie später einen Anspruch auf Grundrente haben.
Lassen sie sich davon befreien, werden nach Angaben der Minijob-Zentrale nur vier Monate im Rentenkonto gutgeschrieben.
Anspruch auf Rehabilitation sichern
Etwas passieren kann immer. Ein Unfall, eine schwere Krankheit – und auf einmal ist eine Rehabilitation nötig, um wieder gesund und arbeitsfähig zu werden. Dann ist es wichtig rentenversichert zu sein. Nur dann zahlt die Rentenversicherung auch die Reha und gegebenenfalls ein Übergangsgeld, um einkommenslose Zeiten während einer Reha zu überbrücken.
Kein Geld in der zusätzlichen Altersvorsorge verschenken
Minijobber mit eigenen Beiträgen haben noch zwei weitere Vorteile: Als gesetzlich Rentenversicherte können sie einen Riester-Vertrag abschließen und haben damit Anspruch auf die staatlichen Zulagen. Außerdem haben sie so ein Recht darauf, einen Teil ihres Gehalts für eine spätere Betriebsrente zurückzulegen und damit Anspruch auf den Zuschuss des Arbeitgebers zu dieser Zusatzvorsorge. Drei gute Argumente also, um auch als Minijobber in die Rentenkasse einzuzahlen. Nur, was kostet das, und was bringt das an Rente?
Der Arbeitgeber eines gewerblichen Minijobbers überweist für 538-Euro-Jobber immer 15 Prozent des Verdienstes pauschal in die Rentenkasse. Bleibt der Minijobber nun rentenversicherungspflichtig, muss sie oder er die Differenz zwischen dem vollen Beitragssatz von 18,6 Prozent und den 15 Prozent ausgleichen. Dieser Eigenanteil liegt derzeit bei 3,6 Prozent. Macht bei 538 Euro Verdienst 19,37 Euro im Monat, netto kommen dann noch 518,63 Euro heraus. Ein kleiner Nebeneffekt: Dadurch erhöht sich die spätere Rente ein wenig. Die Deutsche Rentenversicherung Bund rechnet vor:
Zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einem Monatsverdienst von 538 Euro für ein Jahr in die Rentenkasse ein, erhöht sich die Altersrente für einen Versicherten in Westdeutschland um 5,53 Euro im Monat. Im Osten sind es 5,43 Euro.
Zum Vergleich: Zahlt nur der Arbeitgeber den Pauschalsatz ein, erhöht sich die Rente unabhängig vom Beschäftigungsort, egal ob West oder Ost, um 4,32 Euro monatlich.
