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Riester-Zulagen: Antrag nicht vergessen

Der Staat fördert Riester-Verträge mit jährlichen Zulagen. Das Geld fließt aber nicht automatisch.

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Wortwolke Riester Rente vor dunklem Hintergrund in Blautönen.

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Hamburg (iv). Wer einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, sollte daran denken, die staatlichen Zulagen rechtzeitig zu beantragen. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin.

Riester-Sparer haben Anspruch auf staatliche Förderung – 175 Euro Grundzulage plus bis zu 300 Euro für jedes Kind. Die Zulagen werden jedoch nicht automatisch überwiesen, sondern müssen jährlich neu über den Anbieter des Riester-Vertrages bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt werden. Die Frist läuft jeweils zum Ende des übernächsten Jahres ab. Das heißt, dass Zulagen für das Jahr 2018 noch bis Ende 2020 Jahres beantragt werden können.

Dauerzulagenantrag spart Arbeit

Fein raus ist, wer mit seinem Anbieter einen Dauerzulagenantrag vereinbart hat. In diesem Fall kümmert sich der Anbieter automatisch um die fristgerechte Beantragung der Zulagen. Allerdings ist es wichtig, dem Anbieter Änderungen wie zum Beispiel die Geburt eines Kindes mitzuteilen.

Bund der Versicherten beurteilt Riester-Rente skeptisch

Trotz der Zulagen beurteilt der Bund der Versicherten insbesondere die Riester-Rentenversicherung sehr skeptisch. Es sei fraglich, ob die staatliche Förderung die Nachteile wie hohe Kosten und niedrige Rendite wettmachen würden.

„Obwohl wir Riester-Rentenverträge für nicht sinnvoll halten, möchten wir alle Versicherten davor bewahren, die staatlichen Zulagen zu verschenken.“, so Bianca Boss, Pressesprecherin beim BdV.


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