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Sparen mit dem Chef

Mit Vermögenswirksamen Leistungen können Azubis für Anschaffungen sparen oder fürs Alter vorsorgen.

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Mann hält ein rosa Sparschwein an steigende Münzstapel. Bild: IMAGO / Panthermedia / Andrey Popov

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Bad Homburg (kma). Endlich fertig mit der Schule, endlich eigenes Geld verdienen, endlich nicht mehr Mama und Papa um Geld anbetteln müssen – der Start in die Ausbildung bringt für Azubis auch ein Stück finanzielle Freiheit.

Wer jetzt für die erste eigene Wohnung oder das erste Auto sparen will, muss dafür nicht unbedingt nicht etwas vom Lohn abzwacken, denn viele Betriebe bieten vermögenswirksame Leistungen an. Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind – sofern im Tarifvertrag nicht anders geregelt – freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die Arbeitnehmern beim Vermögensaufbau oder der Altersvorsorge helfen sollen.

Bis zu 40 Euro im Monat

Je nach Branche liegt der monatlich gezahlte Betrag zwischen 6,45 und höchstens 40 Euro. Die genaue Höhe ist meist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Anspruch haben alle Beschäftigten eines Unternehmens, auch Azubis. Sechs Jahre zahlt der Arbeitgeber in den VL-Vertrag ein, den der Arbeitnehmer vorher abgeschlossen hat. Am Ende des siebten Jahres kann der Sparer an sein Geld. VL-Verträge gibt es unter anderem als Banksparplan, Bausparvertrag oder als Aktienfondssparplan.

Durchschnittlich haben Azubis nach Tarif 876 Euro im Monat verdient. Das hat das Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) kürzlich ermittelt. In der Regel haben sie deshalb zusätzlich Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage: Wer weniger als 20.000 Euro im Jahr verdient, bekommt 80 Euro vom Staat dazu. Hat ein Sparer einen Bausparvertrag für seine vermögenswirksamen Leistungen abgeschlossen, liegt die Einkommensgrenze bei 17.900 Euro und der Staat gibt 43 Euro dazu. Außerdem kann hier Anspruch auf Wohnungsbauprämie bestehen.

Weitere Informationen:

Vermögenswirksame Leistungen

Themenschwerpunkt auf ihre-vorsorge.de

www.test.de/thema/vermoegenswirksame-leistungen

Informationen und Tests zu Vermögenswirksamen Leistungen auf der Internetseite der Stiftung Warentest

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