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Steuer: Frist für Widerruf der Anlage U beachten

Unterhalt an den oder die Ex kann die Steuerlast senken – wenn beide Seiten zustimmen. Wer die Zustimmung widerrufen will, muss handeln.

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Finger klickt auf rote Taste mit Aufschrift Finanzamt auf einer Computertastatur.

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Berlin (dpa/tmn). Unterhaltszahlungen an geschiedene oder getrennt lebende Ehe- und Lebenspartner lassen sich steuerlich absetzen. Voraussetzung: Der Empfänger oder die Empfängerin unterschreibt die Anlage U und erteilt damit seine Zustimmung. Er oder sie erklärt damit auch, dass diese Zahlungen in der eigenen Einkommensteuererklärung angeben und versteuert werden.

Der finanzielle Nachteil, der dem Unterhaltsempfänger durch die Versteuerung entsteht, muss der Unterhaltsleistende ausgleichen. „Zu beachten ist, dass diese Zustimmungserklärung des Unterhaltsempfängers grundsätzlich dauerhaft gilt, es sei denn die Zustimmung wird widerrufen“, erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Ein Widerruf der Zustimmung ist nur für die Zukunft möglich.

Folgen des Widerrufs bedenken

Will der Empfänger oder die Empfängerin den Unterhalt aus dem Jahr 2022 nicht mehr versteuern, weil dies zum Beispiel ungünstiger ist oder der Unterhaltsleistende den Nachteilsausgleich nicht bezahlt hat, ist der 31. Dezember 2021 der letzte Termin für den Widerruf.

Der Widerruf ist an das eigene Finanzamt zu richten und der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin sollte darüber informiert werden. Wichtig zu beachten: „Ein Widerruf sollte nie voreilig erfolgen“, sagt Jana Bauer. Durchrechnen, ob dies insgesamt – also hinsichtlich der Steuerbelastung beider Ex-Partner – günstiger ist, ist empfehlenswert.

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