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Steuer: „Grüne Rezepte“ beim Finanzamt einreichen

Das „Grüne Rezept“ ist eine Empfehlung des Arztes für rezeptfrei erhältliche Medikamente. Es kann steuerlich geltend gemacht werden.

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Arzt hält Unterlagen in der Hand und spricht mit Patientin im Rentenalter. Bild: IMAGO / Westend61 / Uwe Umstätter

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Berlin (dpa/tmn). Grüne Rezepte können sich bezahlt machen. Denn sie dienen als Nachweis für das Finanzamt, dass bestimmte Medikamente medizinisch notwendig sind, erklärt der Deutsche Apothekerverband in Berlin. Das wiederum ist Voraussetzung dafür, dass die Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Auch die Zuzahlungsquittung für das rosa Rezept kann beim Finanzamt eingereicht werden.

Kosten oberhalb der Belastungsgrenze werden anerkannt

Anerkannt werden die Kosten für Medikamente, wenn die individuelle Belastungsgrenze überschritten wurde. Diese ist abhängig von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl des Betroffenen. Abgesetzt werden können die gesetzlichen Zuzahlungen von fünf bis zehn Euro pro rezeptpflichtigem Medikament ebenso wie die Kosten für die Selbstmedikation zum Beispiel mit Allergiemitteln.


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