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Steuer: Homeoffice-Pauschale kommt – letzte Details stehen fest

Wer zuhause arbeitet, kann künftig einen Pauschbetrag geltend machen – auch ohne Nachweis eines Arbeitszimmers.

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Junger Mann sitzt am Schreibtisch im Homeoffice vor einem Notebook und lächelt in die Kamera.

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Union und SPD haben sich abschließend auf die konkrete Ausgestaltung der geplanten Homeoffice-Pauschale geeinigt. Das teilte ein Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag am Donnerstag mit. Damit unterstütze die Koalition die Ausstattung für das Arbeiten von zuhause, unabhängig vom Nachweis eines separaten Arbeitszimmers, hieß es. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet. Die Pauschale solle demnach 600 Euro pro Jahr betragen. Die SPD-Seite hatte vor wenigen Tagen noch von 500 Euro gesprochen.

Teil der Werbekostenpauschale

Fest steht demnach nun auch, dass die Homeoffice-Pauschale in die sogenannte Werbungskostenpauschale eingerechnet und nicht zusätzlich gewährt wird. Die Pauschale in Höhe von 1000 Euro wird bei der Steuerberechnung pauschal vom Einkommen abgezogen für Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Beruf entstehen, etwa Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitskleidung oder Weiterbildungen (sogenannte Werbungskosten). Damit sinkt die Steuerlast. Wer besonders hohe Werbungskosten im Jahr hat, so dass der Pauschbetrag überschritten wird, etwa durch einen weiten Arbeitsweg, muss dies geltend machen.

Mit der Homeoffice-Pauschale fördere man Kosten wie beispielsweise für Strom, Telefon und Internet, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. „Damit entlasten wir die, die in der Pandemie von zu Hause Enormes geleistet haben und richten das Steuerrecht konsequent auf die moderne Arbeitswelt aus.“ SPD-Fraktionsvize Achim Post sagte, nun könnten Beschäftigte, die in den eigenen vier Wänden arbeiten, einfacher ihre Kosten steuerlich geltend machen.


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