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Steuererklärung online abgeben – mit Elster

Immer mehr Steuerzahler reichen ihre Einkommenssteuererklärung auf elektronischem Wege – im sogenannten Elster-Verfahren – online ein.

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Junges Paar zuhause schaut auf ein Notebook. Bild: IMAGO / Westend61

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Berlin (dpa/tmn). Immer mehr Menschen in Deutschland nutzen die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung auf elektronischem Weg abzugeben. Im Steuerjahr 2017 reichten 23,1 Millionen Steuerzahler ihre Einkommenssteuer über das sogenannte Elster-Verfahren ein. Darauf weist der Digitalverband Bitkom hin. Im Vergleich zum Vorjahr war dies ein Anstieg um 5 Prozent: 2016 waren es 22 Millionen Nutzer.

Das Elster-Verfahren bietet zwei Möglichkeiten

Es gibt mehrere Wege, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. So können Steuerzahler auf der Website www.elster.de über „Mein Elster“ die Daten direkt im Browser eintragen oder kostenlos das Programm „ElsterFormular“ herunterladen. Die Formulare bearbeitet man offline und übermittelt die Daten am Ende verschlüsselt ans Finanzamt.

Zudem wird das Elster-Verfahren in einer Vielzahl von Steuerprogrammen verwendet. Belege und separate Aufstellungen müssen nicht mehr ans Finanzamt geschickt, aber für Rückfragen aufbewahrt werden.

Spätere Abgabefrist als bisher

Bei der Abgabe gilt mittlerweile eine spätere Frist als in der Vergangenheit: Die Einkommensteuererklärung für 2018 muss bis spätestens Ende Juli 2019 abgegeben werden. Wer die Erklärung mit einem Steuerberater erstellt, hat sogar bis Ende Februar 2020 Zeit.

Weitere Informationen

www.elster.de
Elster-Verfahren – Online-Finanzamt

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