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Steuerfreiheit für Jobtickets

Bundestag macht Arbeitnehmern Beine: Neben Jobtickets werden auch Diensträder steuerfrei.

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Berlin (dpa) Jobtickets sind künftig steuerfrei. Eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes verabschiedete der Bundestag am Donnerstagabend. Wenn ein Unternehmen seinen Beschäftigten eine kostenlose oder verbilligte Fahrkarte für Busse und Bahnen gewährt, musste die Kostenersparnis bislang grundsätzlich versteuert werden.

Diese Regelung hat das Parlament jetzt abgeschafft.

Gilt auch für das Betriebs-Fahrrad

Dadurch sollten Arbeitnehmer verstärkt zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel veranlasst werden, heißt es in der Begründung. Gleichzeitig wird mit der Gesetzesänderung die Bereitstellung eines Betriebs-Fahrrades ebenfalls steuerfrei gestellt. Darüber hinaus werden Elektroautos und Hybridfahrzeuge in Zukunft bei der Dienstwagen-Besteuerung begünstigt.


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