Ihre-Vorsorge Logo

Steuern: Fensterputzer, Gärtner & Co. absetzen

Wer sich für seinen Frühjahrsputz Hilfe ins Haus holt, kann das Finanzamt an den Ausgaben beteiligen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Berlin (dpa/tmn). Der Frühling ist da – und das bedeutet für viele Menschen: Der Frühjahrsputz steht vor der Tür. Wer die Grundreinigung von Haus oder Wohnung nicht alleine machen will, kann die Kosten steuerlich geltend machen, erklärt die Bundessteuerberaterkammer.

Denn die Ausgaben sind haushaltsnahe Dienstleistungen, wenn die Arbeiten eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen oder damit im Zusammenhang stehen. Dazu gehören Reinigungsarbeiten und Ausgaben für einen Gärtner. Selbst die Versorgung eines im Haushalt lebenden Tieres kann auf diesem Wege steuerbegünstigt sein.

Voraussetzung ist aber jeweils, dass der Dienstleister eine Rechnung ausgestellt hat und der Betrag überwiesen wurde – eine Barzahlung gegen Quittung reicht nicht aus. Das Gesetz unterscheidet außerdem drei verschiedene Arten von haushaltsnahen Dienstleistungen mit unterschiedlicher steuerlicher Behandlung.

Minijobs


Eine regelmäßige Putzhilfe zahlt sich steuerlich aus. Denn geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im Haushalt mit einer Verdienstobergrenze von 450 Euro monatlich erkennt das Finanzamt an. Hierfür ermäßigt sich die um die sonstigen Steuerermäßigungen verminderte tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens aber um 510 Euro jährlich. Der Minijob muss in der Regel bei der Minijobzentrale angemeldet sein. Sie erstellt den entsprechenden Nachweis für das Finanzamt.

Andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse


Bei einmaligen Einsätzen zum Beispiel von Reinigungsdienstleistern können 20 Prozent der Aufwendungen bei einem jährlichen Gesamthöchstbetrag von 20.000 Euro angesetzt werden – der maximal mögliche steuerliche Abzug beläuft sich damit auf 4.000 Euro. Wichtig: Anerkannt werden nur die Ausgaben für Arbeitslöhne. Materialkosten lassen sich nicht absetzen.

Handwerkerleistungen


Wenn Handwerker Reparaturen im Haushalt ausführen, können die Auftraggeber dafür 20 Prozent der Arbeitskosten sowie der Fahrt- und Maschinenkosten bis zu 6.000 Euro ansetzen, so dass maximal 1.200 Euro jährlich abziehbar sind. Aufwendungen für Material werden hier ebenfalls nicht anerkannt.

Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Für den Verkaufserfolg einer Immobilie kann die Wahl eines geeigneten Maklers entscheidend sein. Was Sie berücksichtigen sollten.

Time
2 Minuten

Mehr Sorgen, weniger Spielraum: Beim Geld gehen die Geschlechter auseinander. Laut einer Umfrage blicken Frauen anders auf ihre finanzielle Zukunft als Männer.

Time
3 Minuten

Die Energiepreise sind hoch. Doch wer ungedämmte Heizungsrohre isoliert, kann seine Kosten erheblich senken. Das zeigt eine Modellrechnung.

Time
2 Minuten

Große Unterschiede bei steuerpflichtigen Erbschaften und Schenkungen: Pro Kopf wird im Westen mehr als viermal so viel über den Freibeträgen vererbt und verschenkt wie im Osten.

Time
6 Minuten

Eine neue Heizung spart langfristig Kosten – doch wie lässt sich der Austausch solide finanzieren? Fachleute geben Tipps zu Förderungen und Krediten.

Time
2 Minuten

Viele Verbraucher würden gerne noch häufiger mit Karte oder Smartphone zahlen. Doch manche Geschäfte oder Restaurants nehmen nur Bargeld. Ein Vorstoß des Finanzministers kommt bei Volksbanken gut an.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026