Ihre-Vorsorge Logo

Urteil: Erben müssen nicht immer einen Erbschein vorlegen

Zum Nachweis der Erbenstellung muss man nicht unbedingt den Erbschein vorlegen. Auch Alternativen sind möglich, urteilt das OLG Düsseldorf.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Trauerkranz mit Schleife und Aufschrift. – Bild: wdv.de © Bernhard Rüttger

© Nicht definiert

Düsseldorf (dpa/tmn). Wer verstirbt, vererbt sein gesamtes Vermögen. Doch der Nachlass besteht nicht immer nur aus Immobilien oder Bankguthaben. Nicht selten kommt es vor, dass Verstorbene noch Forderungen gegen andere hatten.

In diesem Fall müssen Erben die Forderungen beim Schuldner geltend machen. Doch was, wenn der Schuldner bestreitet, dass man wirklich Erbe ist? Ist immer die Vorlage eines Erbscheins erforderlich?

Nicht unbedingt, befand das Oberlandesgericht Düsseldorf. Eine Erbenstellung lässt sich auch aus einem notariellen Testament oder Erbvertrag nachweisen (Aktenzeichen: 7 U 139/21), berichtet die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Erben klagten Darlehen ein

In dem Fall wurde ein Mann auf Rückzahlung eines Darlehens verklagt. Die Klage erhob allerdings nicht diejenige, die ihm das Darlehen gewährt hatte, sondern deren Erben. Der Schuldner verlangte zum Nachweis der Erbenstellung die Vorlage eines Erbscheins.

Die Kläger waren der Ansicht, der vorgelegte notariell beurkundete Erbvertrag samt Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts, durch den sie zu gleichen Teilen zu Erben der Darlehensgeberin eingesetzt worden sind, genüge zum Nachweis.

Erbvertrag reicht als Nachweis

Das sah auch das Gericht so: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Erbe nicht verpflichtet, zum Nachweis seiner Erbenstellung stets einen Erbschein vorzulegen. Dies gilt sowohl für Rechtsbeziehungen unter Privatleuten als auch für Rechtsbeziehungen zwischen Verbrauchern und Banken. Erben könnten zum Nachweis auch ein notariell eröffnetes Testament oder einen Erbvertrag nutzen.

Das kann der Anspruchsgegner nur in Zweifel ziehen, wenn hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Erblasser die Verfügung später widerrufen oder geändert haben könnte und zu wessen Gunsten dies hätte erfolgt sein können. Allein die rein theoretische Möglichkeit, dass der Erbvertrag unwirksam sein könnte, genügt nicht.


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Wer von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse wechselt, muss die Wechselregeln genau einhalten – sonst droht eine doppelte Beitragspflicht. Das kann auch beim umgekehrten Wechsel gelten.

Time
2 Minuten

Endlich ist die passende Wohnung gefunden – doch der Vormieter möchte eine stolze Summe für die Einbauküche. Wohnungssuchende sollten dann genau prüfen.

Time
2 Minuten

Bald greift ein Spargesetz, das immer höhere Gesundheitsausgaben unter Kontrolle bringen soll. Dabei schreiben die Kassen aktuell schwarze Zahlen. Doch das hat besondere Gründe.

Time
3 Minuten

Ein Urteil des Finanzgerichts Münster bringt frischen Wind in Scheidungsdeals: Wann Immobilienverkäufe unerwartet steuerpflichtig werden können.

Time
3 Minuten

Die Stiftung Warentest hat 18 E-Mail-Anbieter untersucht. Die Bandbreite ist groß: Einige sind gratis, andere kostenpflichtig. Aber lohnt es sich, fürs E-Mail-Postfach zu bezahlen?

Time
3 Minuten

Steuererklärung abgegeben? Wann es sich lohnen kann, beim Finanzamt nachzufassen. Und welche Fristen dabei zu beachten sind.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026