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Urteil: EZB-Programm ist teils verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat die Staatsanleihenkäufe der EZB für teils verfassungwidrig erklärt.

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Eurozeichen vor der Europäischen Zentralbank EZB. Bild: IMAGO / All Canada Photos / imago stock&people

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Karlsruhe (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat mehreren Klagen gegen die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Ankurbelung von Konjunktur und Inflation seit 2015 überwiegend stattgegeben. Dieses Urteil haben die Richter des Zweiten Senats am Dienstag in Karlsruhe verkündet. Die aktuellen Corona-Hilfen der EZB sind nicht Gegenstand der Entscheidung.

Um welche Anleihenkäufe geht es?

Zwischen März 2015 und Ende 2018 hat die EZB unter ihrem damaligen Präsidenten Mario Draghi rund 2,6 Billionen Euro in Staatsanleihen und andere Wertpapiere investiert - den allergrößten Teil über das Programm PSPP (Public Sector Purchase Programme), um das es in Karlsruhe geht. Kurz vor Ende seiner Amtszeit setzte Draghi noch eine Neuauflage durch: Seit dem 1. November 2019 erwirbt die EZB wieder regelmäßig Wertpapiere von Staaten, zunächst in vergleichsweise geringem monatlichen Umfang von 20 Milliarden Euro.

Hauptziel ist ein ausgewogenes Preisniveau. Das sieht die EZB am ehesten gewährleistet, wenn die Preise im Euroraum mit seinen 19 Ländern moderat steigen. Mittelfristig wird eine Teuerungsrate knapp unter 2,0 Prozent angestrebt. Denn wenn die Preise stagnieren oder fallen, kann das Verbraucher und Unternehmen verleiten, Investitionen aufzuschieben. Das kann die Konjunktur bremsen. Über Anleihenkäufe kommt viel Geld in Umlauf, was normalerweise die Inflation anheizt.


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