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Verbraucherschützer: Jetzt Gebühren von der Bausparkasse erstatten lassen

Nach Urteil des Bundesgerichtshofs: Wie Bausparer jährliche Gebühren zurückbekommen können.

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Mann hält in der einen Hand ein Hausmodell, in der anderen ein weißes Sparschwein.

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München (tö). Millionen von Bausparerinnen und Bausparern können jetzt von ihrer Bausparkasse Geld zurückverlangen. Darauf macht die Stiftung Warentest aufmerksam. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass jährliche Kontoführungsgebühren oder Service-Pauschalen beim Bausparen nicht zulässig sind. Dabei ging es um ein Jahresentgelt von 12 Euro in der Ansparphase bei der Bausparkasse BHW. Deshalb können nun alle betroffenen Bausparer versuchen, sich diese Gebühren erstatten zu lassen.

Wie hoch eine mögliche Erstattung ausfällt, hängt vom Anbieter ab. Manche haben auch höhere Zusatzkosten von zum Beispiel 30 Euro im Jahr, so dass sich über die Jahre die Gebühren auf deutlich mehr als 200 oder 300 Euro summieren können. Die einmalige Gebühr, die beim Abschluss von Bausparverträgen fällig wird und mehrere hundert Euro kosten kann, bleibt aber bestehen.

Musterbrief für Betroffene

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die betroffenen Bausparkassen bereits aufgefordert, „zu Unrecht vereinnahmte Entgelte von sich aus zurückzuzahlen“. Die Juristen der Stiftung Warentest sind nach Prüfung diverser Urteile nun überzeugt: „Alle jährlich gezahlten Gebühren im Rahmen von Bausparverträgen sind rechtswidrig“, und zwar für alle seit Vertragsbeginn erfolgte Zahlungen. Dies gelte auch für Jahresentgelte in geförderten Riester-Bausparverträgen. Die Stiftung hat daher einen Musterbrief im Internet zur Verfügung gestellt, den Bausparer für ihr Schreiben an ihre Bausparkasse nutzen können. Erste Reaktionen von Bausparkassen zeigen aber, dass viele Anbieter vermutlich sich zunächst einmal weigern werden, die Gebühren zurückzuerstatten.

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