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Vermögenswirksame Leistungen: Der Chef hilft beim Sparen

Es ist Geld, das sich Arbeitnehmer nicht entgehen lassen sollten: Vermögenswirksame Leistungen. Wie lässt sich der Betrag am besten anlegen?

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Sparschwein mit Prozentzeichen. – Bild: fotomek - stock.adobe.com

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Hamburg (dpa/tmn). Viele Arbeitgeber helfen ihren Beschäftigten beim Sparen. Denn neben Lohn oder Gehalt gibt es vom Chef oft noch Monat für Monat Extra-Geld: Vermögenswirksame Leistungen (VL). „Je nach Branche und Region geht es pro Beschäftigten um bis zu 40 Euro im Monat“, sagt Helena Klinger vom Institut für Finanzdienstleistungen (iff) in Hamburg.

Freiwillige Zahlung des Arbeitgebers

Vermögenswirksame Leistungen zahlen Arbeitgeber auf freiwilliger Basis. Oft sind sie dazu aber auch per Tarifvertrag, per Arbeitsvertrag oder per Betriebsvereinbarung verpflichtet. Den jeweiligen Betrag überweist der Arbeitgeber nicht mit dem Lohn oder Gehalt, sondern direkt in eine vom Arbeitnehmer bestimmte Sparanlage.

Regulär zahlt der Arbeitgeber sechs Jahre lang ein, im siebten Jahr ruht das Geld. Nach Ablauf der Frist können Beschäftigte die Sparanlage auflösen oder teils selbst einzahlen. „Wer diese Chance nicht nutzt, verspielt die Chance, in sechs bis sieben Jahren einen mittleren Betrag anzusparen“, sagt Juliane Weiß vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin.

Wie also vorgehen?

Wer bislang keine VL-Leistung bekommt, sollte danach fragen. Gibt es das Extra, gilt es einen Sparvertrag nach Wahl abzuschließen. Hat der Arbeitgeber die Bestätigung über den Vertrag, kann es losgehen. Diese Möglichkeiten gibt es:

Bausparvertrag


Wer ein Haus bauen, eine Wohnung kaufen oder seine Immobilie sanieren möchte, für den bietet sich ein Bausparvertrag an. Der Nachteil: Für die Einzahlungen gibt es relativ wenig Zinsen. Allerdings sichert sich der Sparer einen günstigen festen Zins für ein späteres Darlehen.

Bei Bausparverträgen ist auch ein Darlehensverzicht möglich. In dem Fall wird das Guthaben ausgezahlt. „Mitunter stocken einige Anbieter bei einem Darlehensverzicht den niedrigen Guthabenzins durch einen Bonus oder einen Bonuszins auf“, berichtet Klinger.

Wer den Ertrag aus einem Bausparvertrag doch nicht zur Finanzierung einer Immobilie nutzen möchte, kann den Anspruch auf das zinsfeste Darlehen an einen Angehörigen weitergeben. „Die Übertragung liegt zwar im Ermessen der Bausparkasse, doch in der Regel stimmt diese zu“, sagt Weiß.

Banksparplan


Wer auf Sicherheit setzen will, liegt mit einem Banksparplan für ihre VL-Leistungen richtig. Sechs Jahre lang fließen die VL-Leistungen auf das VL-Konto, dann ruht der Vertrag ein Jahr. „Es gibt einen Basiszins und zusätzlich am Ende der Laufzeit in aller Regel eine Prämie“, erklärt Klinger.

Der Vorteil: Ein Minus wie bei Aktienfonds ist nicht möglich. Der Nachteil: Die Zinsen sind überschaubar. Sollte das Geldinstitut Insolvenz anmelden müssen, sind die Guthaben durch die gesetzliche Einlagenversicherung bis 100.000 Euro gesichert.

Wertpapiersparen


„Wer sich für einen Wertpapier-Sparplan entscheidet, kann von hohen Renditen profitieren“, erklärt Weiß. Wie beim Banksparplan fließt der VL-Betrag sechs Jahre in den Vertrag, ein Jahr ruht er dann. „Klar muss Arbeitnehmern bei dieser VL-Sparoption sein, dass es am Aktienmarkt ein ständiges Auf und Ab gibt“, betont Klinger. Sind die Aktienkurse nach Ablauf der sieben Jahre niedrig, kann es sich rechnen, auf eine Kurserholung zu warten.

Tilgungsoption


Arbeitnehmer können VL-Leistungen auch dazu nutzen, bereits vorhandene Bauspar- und Bankdarlehen zu tilgen. Bei dieser Variante bekommt der Kreditnehmer die VL-Beträge auf sein eigenes Konto überwiesen. Die Bank bestätigt schriftlich, dass der Arbeitnehmer mit den VL-Leistungen seine Schulden tilgt. Bei Bauspardarlehen ist das oft kein Problem, da Kreditnehmer in aller Regel eine Sondertilgungsoption haben. Bei laufenden Hypothekendarlehen sollten Verbraucher mit ihrer Bank sprechen.

Arbeitnehmersparzulage für Geringverdiener

Wer von seinem Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen bekommt, erhält unter bestimmten Voraussetzungen für seine Sparanlage zusätzlich auch noch Geld vom Staat. Das ist die sogenannte Arbeitnehmersparzulage.

Ob im Einzelfall ein Anspruch darauf besteht, hängt vom zu versteuernden Jahreseinkommen ab. „Für Bausparverträge oder einen zu tilgenden Baukredit liegt bei Ledigen die Grenze bei 17.900 Euro, bei Ehepaaren sind es 35.800 Euro“, sagt Helena Klinger vom Institut für Finanzdienstleistungen (iff) in Hamburg. Hier beläuft sich die Zulage auf neun Prozent, die maximale Höhe der Förderung beträgt dann rund 43 Euro im Jahr.

Fließen die VL-Beiträge in einen Aktienfondssparplan, beläuft sich die staatliche Förderung auf bis zu 80 Euro pro Jahr – falls das zu versteuernde Jahreseinkommen bei 20.000 Euro (Ledige) oder bei 40.000 Euro (Ehepaar) liegt.

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