Ihre-Vorsorge Logo

Was der Wegfall des Soli für Bürger bedeutet

Wer den Soli zahlt, hat vielleicht bald Grund zur Freude. Denn für die meisten Zahler soll diese Abgabe auf die Einkommensteuer wegfallen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlicht

Frau blättert Geldscheine auf den Tisch. Bild: IMAGO / allOver-MEV / imago stock&people

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Der Solidaritätszuschlag soll weg – zumindest für die meisten derer, die ihn heute zahlen. Auf diesen „deutlichen ersten Schritt“ haben sich CDU, CSU und SPD schon im Koalitionsvertrag geeinigt. Nun macht Finanzminister Olaf Scholz (SPD) Nägel mit Köpfen und präsentiert einen Vorschlag, der auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Pläne im Detail:

Der Soli-Zuschlag beträgt 5,5 Prozent der Körperschaft- oder Einkommensteuer, insgesamt brachte er dem Staat im Haushaltsjahr 2018 laut Finanzministerium 18,9 Milliarden Euro ein. Neben Arbeitnehmern zahlen auch Gewerbetreibende wie zum Beispiel selbstständige Handwerker die Abgabe.

Für 90 Prozent der Zahler soll der Soli wegfallen

Für 90 Prozent der heutigen Soli-Zahler soll die Abgabe komplett wegfallen. 3,5 Prozent von ihnen – die Topverdiener – sollen ihn in der vollen Höhe von 5,5 Prozent der Körperschaft- oder Einkommensteuer zahlen. Für alle dazwischen soll der Steuersatz schrittweise ansteigen. Damit würden 96,5 Prozent aller Steuerzahler besser gestellt als heute.

6,5 Prozent fallen in die „Milderungszone“

Diese „Milderungszone“ soll verhindern, dass jemand, dessen Gehalt die Freigrenze um einen Euro überschreitet, schon in voller Höhe belastet wird. Eine ähnliche Regelung gibt es heute schon im Soli-Gesetz, die volle Belastung wird aber schneller erreicht.

Die Regelung wirkt sich etwas unterschiedlich für verschiedene Gruppen aus. 91 Prozent der Arbeitnehmer, die den Soli heute zahlen, wären nach Berechnungen des Finanzministeriums mit der Neuregelung ganz vom Soli befreit. In die „Milderungszone“ fielen 6,5 Prozent von ihnen. Bei den Gewerbetreibenden müssten 88 Prozent der heutigen Soli-Zahler die Abgabe nicht mehr zahlen, von den verringerten Sätzen der Milderungszone würden 6,5 Prozent profitieren.

Was ist die Bemessungsgrundlage für den Soli?

Bemessungsgrundlage für den Soli ist die Einkommensteuer. Wer jährlich bis zu 16.956 Euro Einkommen- oder Lohnsteuer zahlt, soll künftig gar keinen Soli mehr zahlen müssen. Bei zusammen Veranlagten liegt diese Freigrenze bei 33.912 Euro.

Wie wirken sich Freibeträge auf den Soli aus?

In Abhängigkeit von verschiedenen Freibeträgen kann die Einkommensteuer variieren. Ab welchem Einkommen der Soli fällig wird, lässt sich deshalb nur ungefähr sagen. Das Finanzministerium hat ausgerechnet, dass ledige sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer bis zu einem Bruttojahreslohn von etwa 73.874 Euro nichts zahlen. Mit höherem Einkommen wüchse die Belastung, bis bei circa 109.451 Euro Bruttolohn die vollen 5,5 Prozent fällig würden.

Eine Familie mit zwei Kindern und einem Alleinverdiener wäre demnach grob gerechnet bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 Euro von der Abgabe befreit. Ab einem Bruttojahreslohn von um die 221.375 Euro müsste der volle Soli gezahlt werden.

Das Ifo-Institut hat für die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ (FAS) ermittelt, dass sich mit der Neuregelung bis zu 1.800 Euro Steuern sparen ließen. In dieser Höhe würden demnach Alleinverdiener-Ehepaare mit Kindern entlastet.

Welche Steuerausfälle kommen auf den Bund zu?

Wenn der Solidaritätszuschlag auf die Einkommenssteuer für alle abgeschafft würde, brächte das nach Ministeriums-Berechnungen Steuerausfälle von 11 Milliarden Euro pro Jahr mit sich. Ein Dax-Vorstandschef mit einem durchschnittlichen zu versteuernden Einkommen von 5,8 Millionen Euro pro Jahr würde demnach mehr als 140.000 Euro sparen.

Weitere Informationen

www.bundesfinanzministerium.de
Steuereinnahmen 2018

Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Wohnimmobilien werden teurer, doch der Preisanstieg schwächt sich ab. In besonders gefragten Städten wurden Eigentumswohnungen sogar etwas günstiger. Doch bezahlbarer Wohnraum bleibt ein knappes Gut.

Time
2 Minuten

Die Sparneigung der Bundesbürger ist im September gestiegen. Konsumforscher führen dies vor allem auf die hohen Energiepreise zurück.

Time
4 Minuten

Wer Steuern hinterzogen hat, kann mit einer Selbstanzeige beim Finanzamt straffrei davonkommen. So funktioniert sie Schritt für Schritt.

Time
2 Minuten

Bargeld spielt in Deutschland traditionell eine große Rolle, doch Verbraucher zahlen immer öfter elektronisch oder per Karte, zeigt eine neue Studie. Andere Länder sind aber weit voraus.

Time
2 Minuten

Sprachkurs, Bewerbungsmappe oder doppelte Miete: Was alles zu den Werbungskosten zählt und wann sich die Ausgaben wirklich auszahlen. Experten-Tipps für die nächste Steuererklärung.

Time
3 Minuten

Frankfurt und München galten lange als gefährdet in Sachen Immobilienblasen. Eine neue Studie sieht die Lage nun deutlich entspannter. Dahinter stecken mehrere Gründe.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026