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Organspende-Regeln werden gelockert und Schweinefleisch besser gekennzeichnet. Wie passt das zusammen? Es ist April...

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Familie beim Umzug mit Kisten und Möbeln im Treppenhaus. Bild: IMAGO / Jochen Tack

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Berlin (dpa). Ab dem 1. April gilt ein neuer Pauschbetrag bei beruflich bedingten Umzügen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums liegt er dann für Verheiratete bei 1.622 Euro statt bisher 1.573 Euro und für Ledige bei 811 Euro statt 787 Euro. Daneben können etwa Kosten des Umzugswagens oder der Spedition, Maklergebühren und doppelte Mieten abgesetzt werden.

Krankenhäuser erhalten für Organspende mehr Geld

Eine weitere Änderung zum Monatsbeginn betrifft die Organspende: Krankenhäuser erhalten dafür mehr Geld. Die Transplantationsbeauftragten der Kliniken bekommen mehr Kompetenzen und Freiräume. Aufgebaut werden sollen mobile Ärzteteams, die kleineren Häusern ohne eigene Experten helfen, die Voraussetzungen für Organentnahmen festzustellen.

Einheitliche Kennzeichnung für Rinder- und Schweinefleisch sowie Geflügel

Daneben starten die großen Supermarktketten eine einheitliche Kennzeichnung für Rinder- und Schweinefleisch sowie Geflügel. Beschäftigte bei Dienstleistern der Aus- und Weiterbildung bekommen mehr Geld.


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