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Wie man bis zum Jahresende noch Geld sparen kann

Wer bis zum 31. Dezember einen Kassensturz macht, kann zusätzlich Geld und Steuern sparen. Welche Tipps Verbraucherschützer geben.

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Junges Paar sichtet Unterlagen auf dem Wohnzimmerboden.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Angesichts all der Turbulenzen, die uns in diesem Jahr begleiteten, mögen manche den Jahreswechsel diesmal sogar herbeisehnen, um endlich einen Schlussstrich ziehen zu können. Doch nicht so schnell: Vorher lohnt sich erst einmal ein Kassensturz. Denn damit lässt sich die Haushaltskasse oft wieder auffüllen.

Als erstes sollten Einnahmen und Ausgaben zum Jahresende geprüft werden. Ob Ausgaben noch im alten Jahr zu berücksichtigen sind oder erst für 2021 gelten, hängt in der Regel vom Zahlungsdatum ab. „Deshalb lassen sich gerade zur Jahreswende mit einer bedachten Entscheidung zum Überweisungszeitpunkt Steuern sparen“, sagt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Eine Übersicht:

Belege sortieren

Viele sammeln im Laufe des Jahres Belege und Quittungen für Fachbücher, Anschaffung oder Reinigung der Berufsbekleidung oder Rechnungen für Fortbildungsmaßnahmen und Handwerkerleistungen. Wer diese Sammlung einmal durchgeht und die Belege nach Jahren sortiert, bekommt den nötigen Überblick, erklärt der Bund der Steuerzahler.

Der Tipp mag zwar banal klingen, in der Praxis ist er aber ungemein hilfreich. Denn sortierte Unterlagen sind nicht nur beim Anfertigen der Einkommensteuererklärung gleich zur Hand. Auch die Gefahr, dass eine teure Ausgabe übersehen wird, kann so minimiert werden. Und: Wer die einzelnen Posten schon einmal grob überschlägt, weiß, wo es noch Spielraum gibt.

Werbungskosten optimieren

Für viele Arbeitnehmer dürfte 2020 aufgrund der Corona-Pandemie überraschend anders verlaufen sein. Einige mussten von heute auf morgen ins Homeoffice, andere Zusatzschichten schieben und wiederum andere in Kurzarbeit. Gerade deshalb lohnt sich der Kassensturz bei den Werbungskosten.

„Bei einigen Arbeitnehmern fehlen wegen der Arbeit vom Homeoffice aus die täglichen Fahrten zur Arbeit oder Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, bei anderen wirkt sich die Kurzarbeit steuerlich aus“, erläutert Rauhöft.

Mit geschickten Investitionen kann man dem aber entgegenwirken. Das können Weiterbildungsmaßnahmen, beispielsweise in Form der derzeit oft angebotenen Online-Seminare, aber auch Kosten für Schreibtisch, Regale im Arbeitszimmer oder einen Laptop sowie Webcam sein. Diese Ausgaben sind in der Regel absetzbar.

Waren bis zu einem Grenzwert von 800 Euro netto mindern die Steuerlast sofort, teurere Wirtschaftsgüter müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Für Weiterbildungsmaßnahmen gibt es keinen Grenzbetrag. Sie sind absetzbar, wenn sie bezahlt wurden.

Muss ohnehin noch Büroausstattung angeschafft werden oder ist schon eine Weiterbildungsmaßnahme geplant, und ist der jährliche Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro bereits durch andere Werbungskosten überschritten, kann es sich lohnen, die Ausgabe vorzuziehen und sich die Steuerersparnis für 2020 zu sichern.

Gesundheitskosten bündeln

Für Krankheitskosten und andere außergewöhnliche Belastungen muss eine sogenannte zumutbare Belastung überschritten werden, um Steuern zu sparen, erklärt der Bund der Steuerzahler. Diese ist individuell in Abhängigkeit vom Familienstand, Anzahl der Kinder und Höhe der Einkünfte. Eine Orientierung bietet vielen Fällen der Steuerbescheid des Vorjahres.

Wegen der Eigenbelastung ist es wichtig, außergewöhnliche Belastungen möglichst auf ein Jahr zu bündeln. Wer beispielsweise in diesem Jahr bereits größere Krankheitskosten hatte, sollte prüfen, ob er Aufwendungen des Folgejahres vorziehen kann. Das kann eine teure Zahnbehandlung betreffen oder eine Brille und Medikamentenbestellungen. Wer 2020 noch keine größeren außergewöhnlichen Belastungen hatte, sollte Aufwendungen möglichst auf das nächste Jahr verlagern.

Verlustbescheinigung beantragen

Verluste bei Geldanlagen können sich lohnen – zumindest aus steuerlicher Sicht. Anleger, die ihre Konten bei unterschiedlichen Geldinstituten unterhalten, können sich angefallene Verluste von dem Geldinstitut bescheinigen lassen.

Mit Hilfe der Verlustbescheinigung ist es möglich, Kapitalverluste mit positiven Kapitalerträgen, die sie bei einem anderen Geldinstitut erzielt haben, im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu verrechnen. Das gilt auch für Ehepaare, die bei mehreren Banken Geldanlagen unterhalten und gemeinsam veranlagt werden, erklärt der BVL.

Auf Antrag der steuerpflichtigen Person wird die Bank, bei der die Verluste entstanden sind, eine Verlustbescheinigung ausstellen. Um eine Bescheinigung für das Jahr 2020 zu erhalten, muss dies der Anleger bis zum 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres beantragen.

Hat der Steuerpflichtige es versäumt, die Verlustbescheinigung rechtzeitig zu beantragen, verfallen die im vergangenen Jahr erlittenen Verluste jedoch nicht. Diese werden vom Kreditinstitut in das nächste Kalenderjahr übertragen. Der Verlust kann dann im Folgejahr wieder mit zukünftigen Kapitalerträgen verrechnet werden.

Der Hintergrund: Wird im kommenden Jahr keine oder nur noch wenig Einkommensteuer gezahlt, können die Ausgaben unter Umständen nicht mehr steuermindernd genutzt werden. Wer solche Ausgaben vorzieht, kann diese noch bei der Steuererklärung 2020 ansetzen.

Ausgaben vorverlegen

Ist jetzt schon absehbar, dass man im Jahr 2021 wesentlich niedrigere Einkünfte erzielt, können steuermindernde Ausgaben noch ins Jahr 2020 vorgezogen werden. Dies ist zum Beispiel für diejenigen sinnvoll, die 2021 in Rente oder in Elternzeit gehen oder Arbeitslosigkeit befürchtet wird.


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