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Winterdienst: Finanzamt an Kosten beteiligen

Der Winterdienst vor der Haustür kann teilweise als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Einkommenssteuer angerechnet werden.

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München (dpa/tmn). Die Ausgaben für einen Winterdienst vor der Haustür können die Steuerlast mindern. Ein Teil der Rechnung ist als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Einkommensteuer anrechenbar, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Jedes Jahr erkennt das Finanzamt bis zu 4.000 Euro steuermindernd an. Berücksichtigt werden Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten zu 20 Prozent. Wichtig ist aber, dass das Finanzamt nur Überweisungen akzeptiert, nicht jedoch Barzahlungen. Der Steuerbonus gilt dabei nicht nur für das Streuen und Räumen auf dem eigenen Grundstück, sondern auch auf öffentlichen Gehwegen.


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