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Zinsen vom Finanzamt: Steuererklärung für 2019 einreichen

Steuererklärung für das Jahr 2019 noch nicht abgegeben? Dann aber schnell, denn noch länger warten kann teuer werden.

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Hand füllt Steuerformular mit Kugelschreiber aus, Taschenrechner und Ordner Finanzamt. Bild: IMAGO / Shotshop / Wolfilser

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Berlin (dpa/tmn). Wer für 2019 zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, sollte bedenken: Am 1. Oktober hat die Verzinsung etwaiger Steuernachforderungen, aber auch -erstattungen begonnen.

Sechs Prozent Zinsen – so hoch war der Satz der Finanzämter für Nachzahlungen und Erstattungen. Zu viel, entschied Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 1 BvR 2237/14 u.a.). Die Richter ordneten zugleich eine rückwirkende Korrektur an. Das betrifft alle noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2019.

Verfassungsrichter kritisierten nur Zinshöhe

„Hinsichtlich des Beginns der Verzinsung ändert auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nichts“, sagt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Denn das Bundesverfassungsgericht hat nur die Zinshöhe, nicht aber die Verzinsung generell beanstandet.

Alle die ihre Steuererklärung für das Jahr 2019 noch nicht abgegeben haben, sollten die Erklärungen schnellstmöglich einreichen, wenn sie mit einer Nachzahlung an das Finanzamt rechnen. Aber auch bei zu erwartender Steuererstattung sollten die Steuererklärungen zügig eingereicht werden, wenn die Pflicht besteht. Anderenfalls droht für jeden verspäteten Monat mindestens 25 Euro Verspätungszuschlag.

Finanzamt braucht Zeit für Bearbeitung

Der Grund: Der Gesetzgeber hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bis 31. Juli 2022 Zeit für eine Neuregelung der Zinsen. Das heißt: Eventuelle Zinsen müssen dann nachträglich bezahlt werden.

Berücksichtigt werden muss beim Verzinsungszeitraum nämlich auch, dass das Finanzamt eine gewisse Zeit benötigt, die Steuererklärung zu bearbeiten. „Zwar werden aktuell keine neuen Zinsen mehr festgesetzt und Zinsansprüche ab dem 01.01.2019 nicht mehr vollstreckt, aber das kann natürlich noch kommen“, warnt Nöll.

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