Ihre-Vorsorge Logo

Zur Einschulung: Geldanlage als Geschenk für Erstklässler

Eltern, Großeltern, Tanten und Onkel stehen vor dem ersten Schultag eines Kindes oft vor der Frage: Was schenken wir? Ein Vorschlag: eine kleine Geldanlage.

Artikel vorlesen

Autor / Quelle

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlicht

Zur Einschulung: Geldanlage als Geschenk für Erstklässler

© Nicht definiert

Berlin (bv/sth). Für viele Kinder beginnt mit der Einschulung bald ein spannender neuer Lebensabschnitt, der häufig gebührend gefeiert wird. Doch was können Eltern, Großeltern, Tanten und Onkel an diesem Tag sinnvoll schenken? Eine Möglichkeit: Ein Geschenk, das mit dem Kind wächst, ihm aber erst in der Zukunft Freude bereiten wird - eine Geldanlage.

Die wichtigste Frage, die Sie sich vor jeder Geldanlage stellen sollten, ist die nach dem Ziel. Wollen Sie dem Kind beispielsweise ermöglichen, den Führerschein selbstständig zu finanzieren, wenn es volljährig wird? Oder wollen Sie mit Ihrem Geschenk sogar einen Grundstein für seine Altersvorsorge legen? Diese Entscheidung bildet den Ausgangspunkt für weitere Überlegungen: Wie viel Geld möchten Sie investieren? Möchten Sie einmalig investieren oder bevorzugen Sie einen Sparplan? 

Unser Tipp: Ein größeres Geschenk muss nicht auf einmal komplett bezahlt werden. Sie können auch zu besonderen Anlässen wie Geburtstagen oder anderen Feierlichkeiten, wie Kommunion, Konfirmation oder die Jugendweihe, das Geschenk schrittweise weiter auffüllen.

Wichtig zu wissen: Sie können ein Konto oder Depot auf den Namen Ihres Kindes führen. Hier gilt: Das Geld gehört von Beginn an dem Kind. Sie haben bis zum 18. Lebensjahr als Eltern grundsätzlich die Konto- und Depotvollmacht und können alle Entscheidungen im Sinne Ihres Kindes treffen. Für die steuerliche Betrachtung der Erträge wird der Freistellungsauftrag des Kindes genutzt. Ab der Volljährigkeit darf Ihr Kind das Konto oder Depot selbst verwalten. 

Sparpläne: Flexibilität und Wachstumspotenzial mit kleinen Raten

Ob für den Führerschein oder für die Ausbildung: Mit dem 18. Geburtstag kann der/die junge Erwachsene frei entscheiden, wofür er oder sie den angesparten Betrag verwenden möchte, sofern Sie auf den Namen Ihres Kindes angelegt haben. Dennoch kann der von Ihnen angedachte Sparzweck schon ein Hinweis auf die mögliche Anlageform sein.

Eine Frage, die Sie im Vorfeld beantworten müssen, lautet also: Wollen Sie sichergehen, dass das Kind zum Stichtag über einen Mindestbetrag X verfügen kann? Dann empfiehlt sich eine sichere Anlagemöglichkeit, beispielsweise in Festgeld oder Sparvertrag im Depot oder einer Versicherung mit Garantie. Mit einem Sparplan bleiben Sie flexibel: Wie hoch Sie die Rate wählen, hängt ganz von Ihren finanziellen Möglichkeiten ab. Sparraten sind oftmals bereits ab 10 oder 20 Euro möglich. Sie können die monatliche Rate an Ihre Lebenssituation anpassen und zudem mit der Zahlung aussetzen, wenn die Umstände dies erfordern. 

Mehr Rendite? Mehr Risiko! 

Mehr Rendite gibt es nur bei einem höheren Risiko. Wollen Sie dieses Risiko eingehen, weil es nicht darauf ankommt, dass zu einem Stichtag X ein bestimmter Betrag angespart sein muss, dann ziehen Sie eine Geldanlage in Aktien, Aktien- und Mischfonds oder börsengehandelte Indexfonds (ETFs) in Betracht. Diese haben sich langfristig bewährt und mit einem Anlagehorizont von mehr als 15 Jahren zeigt die Vergangenheit, dass Sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einen Gewinn erwirtschaften. Planen Sie jedoch rechtzeitig ein, das Risiko der Geldanlage zu reduzieren, damit Sie am Ende Ihrer Ansparzeit nicht von Kurseinbrüchen überrascht werden. 

Auch hier können Sie zum Beispiel mit einem Fondssparplan und relativ kleinen Raten ein beachtliches Vermögen aufbauen und bleiben flexibel. Sie können jederzeit die Laufzeit ändern, die Rate anpassen oder aussetzen. Mit dem Zukauf weiterer Wertpapiere lässt sich dieses Depot nach und nach erweitern. 


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Endlich ist die passende Wohnung gefunden – doch der Vormieter möchte eine stolze Summe für die Einbauküche. Wohnungssuchende sollten dann genau prüfen.

Time
2 Minuten

Bald greift ein Spargesetz, das immer höhere Gesundheitsausgaben unter Kontrolle bringen soll. Dabei schreiben die Kassen aktuell schwarze Zahlen. Doch das hat besondere Gründe.

Time
3 Minuten

Ein Urteil des Finanzgerichts Münster bringt frischen Wind in Scheidungsdeals: Wann Immobilienverkäufe unerwartet steuerpflichtig werden können.

Time
3 Minuten

Die Stiftung Warentest hat 18 E-Mail-Anbieter untersucht. Die Bandbreite ist groß: Einige sind gratis, andere kostenpflichtig. Aber lohnt es sich, fürs E-Mail-Postfach zu bezahlen?

Time
3 Minuten

Steuererklärung abgegeben? Wann es sich lohnen kann, beim Finanzamt nachzufassen. Und welche Fristen dabei zu beachten sind.

Time
4 Minuten

Union und SPD wollen ein zentrales Finanzvorhaben auf den Weg bringen – Entlastungen bei der Steuer vor allem für kleinere Einkommen. Gelingt es damit auch, die allgemeine Stimmung aufzuhellen?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026