Notfallplanung: Was tun für den Todesfall?
In vielen Fällen kommt der Tod unerwartet und schlägt mit einer ungeahnten Wucht bei den Betroffenen ein. Die Konsequenzen sind immens: Zum einen menschlich, weil ein geliebter Mensch auf einmal nicht mehr da ist. Finanziell, weil materielle Herausforderungen auf den Partner, die Kinder und die Hinterbliebenen zukommen. Und organisatorisch, weil in einem Trauerfall unglaublich viel zu bedenken und zu erledigen ist.
Und die meisten Menschen, die gerade jemanden verloren haben, haben keinen Blick für die Bürokratie, die zu erledigen ist. Um die Belastung in Grenzen zu halten, ist es sinnvoll, sich frühzeitig Gedanken zu machen um das, was in einem Ernstfall zu erledigen ist, wenn wir sterben. Die folgenden Aspekte sind dabei wichtig.
Finanzielle Vorsorge
Wer finanziell für andere Menschen zu Lebzeiten verantwortlich war, sollte diese Verantwortung auch für den Todesfall wahrnehmen. Dabei sind verschiedene Vorsorgeformen zu berücksichtigen.
Risiko-Lebensversicherung
Mit einer Risikolebensversicherung schützt der Versicherte die finanzielle Unabhängigkeit der Hinterbliebenen. Die Risikolebensversicherung dient dazu, wegfallendes Einkommen des Verstorbenen zu kompensieren und zu ersetzen und darüber hinaus offene finanzielle Verpflichtungen zu übernehmen – etwa für eine Hypothek. Der Schutz ist mit Jahresbeiträgen im Bereich von 100 bis 300 Euro für eine klassische Absicherung günstig, sodass man die Versicherungssumme großzügig bemessen kann. Wer das fünffache Jahres-Nettogehalt absichert und offene Darlehen auf die Versicherungssumme aufschlägt, der schafft für den Partner, die Kinder und die Hinterbliebenen eine gute finanzielle Basis, wenn ihm etwas zustößt.
Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung sorgt dafür, dass der Verstorbene eine Bestattung genau nach seinen Wünschen bekommt und die Kosten dafür abgesichert sind. Oft werden die gewünschten Leistungen im Todesfall vorab mit einem Bestattungsinstitut abgestimmt und die Versicherungssumme entsprechend den voraussichtlichen Kosten bemessen.
Altersvorsorge mit Hinterbliebenenschutz
Viele Altersvorsorgeverträge sehen im Todesfall des Versicherten und Begünstigten Leistungen für den Partner oder die Familie vor – das kann eine Kapitalzahlung sein oder auch ein Rentenanspruch. Entsprechende Regelungen im Vertrag sollten die Versicherungsnehmer immer zu Lebzeiten den Partnern und der Familie offenlegen, damit im Todesfall kein Vermögen verloren geht, weil die Familie nichts von bestehenden Verträgen mit Vorteilen für sich selbst weiß.
Organisatorische Vorsorge
Wie geht es weiter nach meinem Tod? Diese Frage stellen sich natürlich viele, ohne dabei zu ahnen, dass sie die Antwort selbst geben können. Denn viele rechtliche Instrumente helfen dabei, wichtige Entscheidungen für die Zeit nach dem eigenen Tod zu regeln. Zu den wichtigsten gehören:
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt der Vollmachtgeber, wer in einer Notfallsituation seine Rechte wahrnimmt. Eine Vorsorgevollmacht lässt sich auf einzelne Lebensbereiche wie Finanzen oder Wohnen herunterbrechen oder kann insgesamt für alle Lebensbereiche gelten. Jeder entscheidet hier selbst, wie weit seine Vorsorgevollmacht reichen soll.
Sorgerechtsverfügung
Wenn Eltern etwas zustößt und sie sich nicht mehr um den eigenen Nachwuchs kümmern können, muss jemand anderes die Fürsorge übernehmen. Wer das ist, bestimmt das Familiengericht. Die Eltern können diese Entscheidung mit beeinflussen, wenn sie jemanden benennen, der sich in einer solchen Situation um das Kind oder die Kinder kümmern soll. Der richtige Rahmen dafür ist die Sorgerechtsverfügung, in der Eltern die Personen benennen, die in einem Notfall die Fürsorge für die Kinder übertragen bekommen sollen.
Trauerverfügung
Viele Menschen haben sehr genaue Vorstellungen davon, wie ihr letzter Weg nach dem Tod aussehen soll. Damit die Hinterbliebenen auch wissen, wie dieser Weg aussehen soll, gibt es die Trauerverfügung. In ihr legen die Verfügenden fest, welche Wünsche und Vorstellungen sie für ihre Bestattung, die Trauerfeier und alle anderen Aspekte rund um die Beerdigung haben.
Haustierverfügung
Haustiere sind heute meist Teil der Familie. Und deswegen möchten viele Menschen, dass es den Tieren auch gutgeht, wenn ihnen etwas zustoßen sollte. Mit einer Haustierverfügung lassen sich alle Aspekte der tierischen Versorgung für den Fall regeln, dass Herrchen oder Frauchen versterben.
To-dos für die Hinterbliebenen
Nach einem Todesfall muss es jemanden geben, der die Interessen des Verstorbenen wahrnimmt. Am effektivsten ist es, wenn derjenige, den man in die organisatorische Vorsorge mit den Verfügungen und Vollmachten eingebunden hat, eine Art Checkliste bekommt, die ihm oder ihr zeigt, was wann zu tun ist. Auf dieser Checkliste sollten folgende Punkte auftauchen:
Bestattungsinstitut informieren
Gibt es eine Trauerverfügung, hat der Verstorbene darin das Bestattungsinstitut sicherlich schon benannt, das dann im Todesfall zu informieren ist. In der Trauerverfügung finden sich in der Regel auch die Unterlagen zur finanziellen Absicherung der Bestattungskosten.
Versicherungsunterlagen sichten
Direkt nach dem Todesfall ist es empfehlenswert, sich einen Überblick über den Versicherungsschutz des Verstorbenen zu machen. Entscheidend sind jetzt primär Policen, die den Todesfall absichern – also Lebensversicherungen und Unfallversicherungen mit einer Todesfallleistung. Sie müssen schnell informiert werden. Auch die Unterlagen zur Sterbegeldversicherung oder einer Bestattungsvorsorge werden jetzt benötigt.
Gleichzeitig müssen viele Versicherungen gekündigt oder auf die Hinterbliebenen umgeschrieben werden: die private Haftpflichtversicherung zum Beispiel, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, die Hausratversicherung oder auch eine Rechtsschutzversicherung. Und natürlich müssen die Krankenkasse bzw. die private Krankenversicherung und etwaige Zusatzversicherungen über den Todesfall informiert werden.
Sterbeurkunde beantragen
Die Sterbeurkunde beantragen Hinterbliebene in der Regel auf dem Standesamt mit dem Totenschein und den folgenden Unterlagen: Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurteil und Sterbeurkunde des Ehepartners. Die Sterbeurkunde muss nach dem dritten auf den Tod folgenden Werktag beantragt werden. Meist bietet auch das Bestattungsunternehmen an, sich um die Beantragung der Sterbeurkunde zu kümmern.
Abbestellung möglicher Dienstleistungen
Gerade ältere Verstorbene haben oft einen Pflegedienst, eine Haushaltshilfe oder eine mobile Essens- oder Lebensmittelversorgung genutzt. Diese Dienstleistungen müssen nach dem Todesfall möglichst zeitnah storniert werden.
Deutsche Rentenversicherung: Hinterbliebenenansprüche anmelden
Hinterbliebene haben oft Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente als Witwen- oder Waisenrente. Solche Ansprüche müssen Hinterbliebene aktiv geltend machen.
Bankaufträge überprüfen
Nach dem Tod des Kontoinhabers laufen die eingerichteten Bankaufträge und Lastschriften etwa für die Miete, für den Handyvertrag oder den Stromanbieter erst einmal weiter. Die Bevollmächtigten müssen im Blick behalten, dass das Konto über das entsprechende Guthaben verfügt, damit keine Rückbuchungen entstehen, die Kosten verursachen. Außerdem sollten die Verantwortlichen die Zahlungsaufträge löschen und stornieren, die nicht mehr bedient werden müssen. Das gilt vorwiegend für persönliche Verträge wie Mitgliedschaften im Sportclub, die mit dem Tod enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Hier ist eine kurze Nachricht an das Unternehmen oder die Institution sinnvoll.
Verträge, Bestellungen und Buchungen stornieren
Gerade bei einem plötzlichen Tod werden Menschen aus dem Leben gerissen – und damit auch aus ihren wirtschaftlichen Aktivitäten. Dazu zählen natürlich auch Bestellungen – zum Beispiel im Online-Shop oder Reisebuchungen für kommende Urlaube. Solche Bestellungen und Buchungen müssen storniert bzw. erhaltene Ware rechtzeitig retourniert werden.
Kaum jemand wird natürlich Listen führen über alle aktuellen Buchungen und Bestellungen – deshalb immer die Mails und die Post des Verstorbenen durchschauen! Auch alle weiteren Verträge des Verstorbenen müssen überprüft und ggf. gekündigt werden.
Dazu gehört auch der Mietvertrag des Verstorbenen, wenn kein Hinterbliebener die Wohnung des Verstorbenen nutzt. Die dreimonatige Kündigungsfrist gilt auch im Todesfall. An dem Mietvertrag hängen weitere Verträge wie zum Beispiel die Lieferverträge für Wasser, Gas oder Strom oder Wärme, der Vertrag für Telefon und Internet sowie für Kabelfernsehen oder die GEZ. Auch diese Verträge müssen beendet oder der Vertragspartner informiert werden. Nach der Übergabe der Wohnung an den Vermieter muss er gegenüber den Erben die Kaution und die Nebenkosten abrechnen.
