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Anstieg bei Cannabis-Verordnungen

Ärzte verordnen mehr Medizinalhanf-Produkte für gesetzlich Krankenversicherte

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Offenbach (kjs). Zwischen März und Mai stiegen die abgerechneten Verordnungen cannabishaltiger Fertig- und Rezepturarzneimittel für GKV-Versicherte um 80 Prozent. Im März dieses Jahres trat das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften in Kraft. Seither haben schwerkranke Patienten unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die Erstattung der Kosten von Cannabis-Medikamenten durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). QuintilesIMS hat anhand erster Marktzahlen analysiert, ob sich diese Leistungserweiterung bereits auf das Verschreibungsverhalten der Ärzte ausgewirkt hat.

Für schwerkranke Patienten mit starken Schmerzen bedeutet die Gesetzesänderung oftmals eine Chance auf Linderung, wenn andere Optionen nicht genug helfen. Der Eigenanbau des Medizinalhanfs ist allerdings weiterhin nicht erlaubt. Um Cannabispräparate zu Lasten der GKV verordnen zu können, muss vorab ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird über die Bewilligung eines Antrags entschieden. Aktuellen Medienberichten zufolge werden die Anträge von den Krankenkassen jedoch wegen Zweifeln an der dauerhaften Wirksamkeit nicht selten abgelehnt.

Steigerung auf niedriger Ausgangsbasis

Der Anstieg der Verordnungen von Medizinalhanf-Produkten geht nach Angaben von QuintilesIMS von einer vergleichsweise niedrigen Basis aus: Im März belief sich das Volumen auf rund 3.600 abgerechnete Verordnungen, im Mai auf knapp 6.500 Verordnungen. 31 Prozent dieser Verordnungen wurden von Neurologen, 23 Prozent von Praktikern bzw. Allgemeinmedizinern und 8 Prozent von Internisten ausgestellt. Auf Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gehen 19 Prozent und auf Ambulanzen 7 Prozent zurück. Die übrigen 12 Prozent verteilen sich auf andere Facharztgruppen.


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