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Anträge auf Suizid-Medikamente werden meist abgelehnt

Überschreitet der Bundesgesundheitsminister die Grenzen des Rechtsstaats, wenn er Anträge auf Medikamente für die Selbsttötung ablehnen lässt?

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Jens Spahn, CDU, Bundesgesundheitsminister. – Bild: © Maximilian König

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Bonn/Berlin (dpa). Um Möglichkeiten für Schwerkranke, sich Medikamente für eine Selbsttötung zu kaufen, gibt es neuen Streit. Inzwischen wurden 102 von 133 eingegangenen Anträgen auf eine Erlaubnis dafür abgelehnt, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf Anfrage mitteilte. 24 Antragsteller sind demnach gestorben, über die übrigen Anträge wurde noch nicht entschieden.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2017, wonach Sterbewilligen „in extremen Ausnahmesituationen“ ein Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel nicht verwehrt werden darf. Das Bundesgesundheitsministerium wies 2018 aber das Bundesinstitut an, entsprechende Anträge von Bürgern abzulehnen. Ressortchef Jens Spahn (CDU) hatte diese Linie verteidigt. Er verwies darauf, dass sich der Bundestag 2015 für das Verbot der organisierten Sterbehilfe ausgesprochen habe. Das sei für ihn handlungsleitend.

Pauschale Ablehnung wird als Einflussnahme kritisiert

SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas kritisierte, bei mehr als 100 abgelehnten Anträgen liege die Vermutung nahe, dass Einfluss auf die Entscheidung des Bundesinstitutes genommen worden sei. FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae forderte die Rücknahme der Weisung. Spahn überschreite die Grenzen des Rechtsstaats. Nötig sei ein rechtssicheres Verfahren, wie die Freigabe von Medikamenten zur Selbsttötung für schwer und unheilbar Erkrankte in einer extremen Notlage geregelt werden könne.

Der CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß verteidigte die Entscheidungen: „Der Staat hat nicht den Auftrag oder das Recht, Menschen direkt oder indirekt ins Jenseits zu befördern.“ Möglichkeiten der Sterbebegleitung und der Palliativmedizin seien noch lange nicht ausgeschöpft.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 26. Februar

Das Bundesinstitut erläuterte, jeder eingehende Antrag werde geprüft. Antragsteller würden dafür auch um Unterlagen wie Gutachten gebeten. Das Bundesverfassungsgericht will am 26. Februar ein Urteil zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verkünden. Geklagt haben schwerkranke Menschen, Ärzte und professionelle Suizidhelfer.

Weitere Informationen

dipbt.bundestag.de
Antwort der Bundesregierung zum Thema (PDF)

www.bverwg.de
Mitteilung Bundesverwaltungsgericht 2017

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