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AOK begrüßt Wegfall geplanter Zwangsöffnung

Bundesgesundheitsminister Spahn verzichtet auf das Ziel, regional begrenzte Krankenkassen bundesweit für alle Versicherten zu öffnen.

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Jens Spahn, CDU, Bundesgesundheitsminister. – Bild: © Maximilian König

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Berlin (aok/sth). Der Gesetzentwurf des Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetzes – zunächst als Faire-Kassenwahl-Gesetz eingebracht – ist im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf in einem Punkt wesentlich geändert worden. Das Ziel von Bundesgesundheitsminister Jens Sphan (CDU), regional begrenzte Krankenkassen zwangsweise bundesweit für alle Versicherten zu öffnen, wurde ersatzlos gestrichen. "Dieser Schritt wird von der AOK-Gemeinschaft ausdrücklich begrüßt", sagte der stellvertretende Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer, dazu am Mittwoch in Berlin.

"Schon heute haben Versicherte in jeder Region die Wahl zwischen durchschnittlich 40 Krankenkassen", so Hoyer weiter. "Gleichzeitig wäre mit einer Zwangsöffnung regionaler Kassen ein einseitiger Preiswettbewerb zu Lasten von regionalen Versorgungsinteressen losgetreten worden, gegen den Widerstand der Bundesländer und ganz sicher nicht zum Nutzen der Versicherten". Sinnvoll sei auch der nun erkennbare Ansatz, ein einheitliches Aufsichtshandeln nicht durch Zentralisierung von Alleinzuständigkeiten des Bundesversicherungsamtes herbeizuführen, sondern stattdessen auf Regeln zur strukturierten und kooperativen Zusammenarbeit der Aufsichten zu setzen, erklärte Hoyer.

Bei Anpassungen am Kassen-Finanzausgleich "Licht und Schatten"

Bei den geplanten Anpassungen am Finanzausgleich der Kassen sieht die AOK-Gemeinschaft weiterhin Licht und Schatten. Kritisch sah die AOK das bisher apodiktische Verbot von Diagnosen in Versorgungsverträgen. "Die nun absehbaren Anpassungen lassen noch viele Fragen offen. Grundsätzlich sind wir uns mit den Ärzten einig, dass ein Verbot kontraproduktiv ist. Denn auch hier wird mit der eigentlich guten Absicht, die Manipulationsresistenz des Morbi-RSA zu stärken, übers Ziel hinausgeschossen. Intelligente Versorgungsverträge entfalten ihre Steuerungswirkung dadurch, dass sie konkret Bezug nehmen auf spezielle Patientengruppen und ihre individuellen Diagnosen. Wie sollen Ärzte und Krankenkassen zum Beispiel für Diabetiker spezielle Versorgungsverträge zur Amputationsvermeidung entwickeln, wenn im Vertrag die Diabetes-Diagnose keine Rolle spielen darf?", fragte Hoyer.

Auf Unverständnis stößt bei der AOK auch die beabsichtigte Neuregelung, wonach es einen Rechnungsaufschlag für im Jahr 2020 im Krankenhaus aufgenommene voll- und teilstationäre Patientinnen oder Patienten in Höhe von 0,3 Prozent des Rechnungsbeitrags gibt. "Hier sollen zum wiederholten Male per Gießkanne Finanzmittel in dreistelliger Millionenhöhe an alle Krankenhäuser ausgeschüttet werden, ohne dass es dafür eine fachliche Begründung gibt", kritisiert Hoyer. Ob dieses Gesetz den Kassenwettbewerb am Ende fairer machen werde, bleibe offen. "Jedenfalls müssen im parlamentarischen Verfahren jetzt noch etliche Fragen, etwa zum Wegfall der Haftungskaskaden oder zu den angepassten Wettbewerbsregeln, geklärt werden."


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