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Ausfüllen bis Aufbewahren: Wichtiges zum Organspendeausweis

Immerhin 965 Personen haben 2023 hierzulande ein Organ gespendet. Doch 8.400 Frauen und Männer warten derzeit auf ein neues Organ. Mehr Organspendeausweise würden helfen. Wo es sie gibt und was beim Ausfüllen zu beachten ist.

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Mann hält Organspendeausweis zwischen den Fingern. – Bild: BZgA

© Nicht definiert

Berlin. Nach dem starken Rückgang 2022 ist die Zahl der Organspenden in Deutschland 2023 wieder um 10 Prozent gestiegen. Doch die nun erreichten 11,4 Spender pro eine Million Einwohner sei zu wenig, erklärt Axel Rahmel, der medizinische Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Durch den Verbund Eurotransplant konnten zwar insgesamt in Deutschland 2877 Organe entnommen und 2985 übertragen werden. Aber letztlich müssen sich mehr Menschen in Deutschland die Frage stellen: Möchte ich nach meinem Tod Organe oder Gewebe spenden? 

Diese Frage ist so essenziell, dass sie für jede und jeden viel Bedenkzeit und ein tiefes Hineinhorchen erfordert. Wenn die Antwort nach allem Abwägen „Ja“ lautet, dann sollte diese Entscheidung unbedingt schriftlich festgehalten werden, wie Fachleute raten, damit der eigene Wille auch im Ernstfall klar ist. Das geht im Organspendeausweis. Drei Fragen und Antworten dazu:

Wo bekomme ich einen Organspendeausweis?

Wer in der Apotheke oder Arztpraxis vorbeischaut, kann dort nach einem Organspendeausweis fragen. Viele haben ihn vorrätig.

Eine Anlaufstelle im Internet ist die Webseite organspende-info.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Dort kann man sich einen Organspendeausweis als PDF-Datei zum Ausfüllen und Ausdrucken herunterladen. Will man statt dünnem Papier eine feste Plastikkarte haben, kann man diese ebenfalls bei der BZgA bestellen.

Wer auf Reisen sichergehen möchte, findet dort außerdem PDF-Vorlagen in rund 30 Sprachen zum Download.

Übrigens: Ein Muss ist der Organspendeausweis nicht. Die Entscheidung für eine Organspende kann man laut der BZgA auch auf jedem anderen Schriftstück festhalten – zum Beispiel in der Patientenverfügung.

Im Testament macht das allerdings keinen Sinn, warnt die BZgA: Es wird erst zu einem Zeitpunkt geöffnet, an dem es für eine Organspende schon zu spät ist.

Was muss ich beim Ausfüllen beachten?

Ob man nun eine Ausweis-Vorlage ausfüllt oder die Entscheidung in der Patientenverfügung festhält: Wichtig ist, dass der Wille eindeutig formuliert ist, dass sich die Angaben also nicht widersprechen.

Im Feld „Anmerkungen/Besondere Hinweise“ kann man, falls vorhanden, Erkrankungen notieren. Gut zu wissen: Laut der BZgA schließen nur wenige Erkrankungen eine Organspende generell aus. Bei akuten Krebserkrankungen ist das etwa der Fall.

Ist der Ausweis ausgefüllt und unterschrieben, trägt man ihn am besten im Portemonnaie bei sich. Sinnvoll ist auch, Angehörige zu informieren, damit sie für etwaige Notfälle wissen, dass man sich als Organspender oder -spenderin bereiterklärt hat.  

Kann ich mich umentscheiden?   

Das geht jederzeit. In so einem Fall füllt man einfach einen neuen Organspendeausweis aus und vernichtet die vorherige Version, so die BZgA. Am besten informiert man auch Angehörige darüber, dass sich die eigene Entscheidung geändert hat.

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