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Bluttest-Debatte: Abgeordnete bereiten Vorschläge vor

Nach Grundsatzdebatte, ob vorgeburtliche Gen-Untersuchungen von Kassen bezahlt werden sollen, wollen Abgeordnete nun Vorschläge vorbereiten.

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Junge schwangere Frau sitzt auf dem Boden und bedient ein Tablet, das auf dem Sofa liegt.

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Nach der Grundsatzdebatte im Bundestag zu Bluttests vor der Geburt wollen Abgeordnete konkrete Vorschläge vorbereiten. Sie könnten etwa auf Verbesserungen zielen, über die weitgehende Einigkeit bestand. In der Debatte habe es jenseits der Frage einer Kassenzulassung der Tests viele Gemeinsamkeiten gegeben, sagte die Grünen-Abgeordnete Corinna Rüffer der Deutschen Presse-Agentur. So seien sich die meisten Redner einig gewesen, die Beratung von Schwangeren zu verbessern und Familien mit behinderten Kindern stärker zu unterstützen. „Ich hoffe deshalb, dass wir hinsichtlich der Rahmenbedingungen möglichst viel im Konsens beschließen können.“

Orientierungsdebatte mit grundlegenden ethischen Fragen

Rüffer gehört zu einer fraktionsübergreifenden Abgeordneten-Gruppe, die die offene Orientierungsdebatte im April initiiert hatte. Damals ging es um grundlegende ethische Fragen.

Im Bundestag war dabei eine breite Zustimmung dafür deutlich geworden, dass die Krankenkassen auch Bluttests auf ein Down-Syndrom des Kindes bezahlen sollen – allerdings begrenzt auf Risiko-Schwangerschaften.

Mehrere Abgeordnete warnten dagegen vor wachsendem Druck auf Eltern, der zu mehr Abtreibungen führen würde. Konkrete Initiativen wie Anträge waren noch nicht vorgelegt worden, darüber wird nun aber beraten.

G-BA soll künftig bei neuen Kassenleistungen auch ethische Fragen klären

Rüffer betonte, viele seien sich auch einig gewesen, dass ethische Fragen künftig ins Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) einfließen sollten. Das Gremium von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken entscheidet über neue Kassenleistungen und hat bereits signalisiert, dass dies bei Bluttests für Schwangerschaften mit besonderen Komplikationsrisiken als medizinisch begründet angesehen werde. Ein Beschluss soll voraussichtlich im August gefasst werden.

Neues G-BA-Verfahren muss politische Entscheidung abwarten

Bis zur politischen Entscheidung über grundsätzliche Fragen sollte es ein Moratorium für dieses Verfahren geben, forderte Rüffer. „Es ist absurd, wenn der G-BA einerseits den Bundestag auffordert, Grenzen und Bedingungen für molekulargenetische Testverfahren zu definieren, gleichzeitig aber nun das Verfahren durchzieht.“ Die Abgeordnete, die auch behindertenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion ist, wendet sich gegen Bluttests als Kassenleistungen.

Gen-Bluttests gibt es bisher nur als Privatleistung

Seit 2012 werden Schwangeren solche Tests angeboten, mit denen auch untersucht wird, ob das Kind mit Down-Syndrom auf die Welt käme. Sie gelten als nicht so riskant wie Fruchtwasseruntersuchungen. Bisher sind die rund 130 Euro teuren Bluttests meist selbst zu zahlen.

Bei einem Down-Syndrom haben Menschen in jeder Zelle ein Chromosom mehr als andere Menschen. Das Chromosom 21 ist dreifach vorhanden, daher die Bezeichnung Trisomie 21. Folgen sind körperliche Auffälligkeiten und eine verlangsamte motorische, geistige und sprachliche Entwicklung. Ausprägungen sind aber sehr unterschiedlich.

Weitere Informationen

www.corinna-rueffer.de
Statements fraktionsübergreifende Abgeordneten-Gruppe zu Bluttests

www.corinna-rueffer.de
Positionspapier der fraktionsübergreifenden Abgeordneten-Gruppe (PDF)

www.g-ba.de
Gemeinsamer Bundesausschuss zu eigenem Verfahren

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