Ihre-Vorsorge Logo

Chronisch krank: Reisetauglichkeit bescheinigen lassen

Rechtzeitig vor einer Reise sollten sich Menschen mit einer chronischen Erkrankung mit ihrer Auslandsreisekrankenversicherung befassen. Das kann vor bösen Überraschungen schützen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Mann in der Flughafenhalle mit Koffer, Pass und Flugtickets in der Hand. Bild IMAGO / Panthermedia / Andrey Popov

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn) - Ob Asthma oder Diabetes: Für chronisch kranke Menschen sollte zur Reiseplanung auch ein Arztbesuch dazu gehören. Denn es ist ratsam, sich eine Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen, rät der Bund der Versicherten (BDV). Sonst kann es passieren, dass die Auslandsreisekrankenversicherung, die generell jeder und jede Reisende abgeschlossen haben sollte, die Zahlung für eine mögliche Behandlung verweigert.

Eindeutige Bescheinigung

Für Menschen mit chronischen Leiden wie Asthma oder Diabetes könne es deshalb vorteilhaft sein, sich vorher ihre Reisetauglichkeit medizinisch attestieren zu lassen, so der BDV. Wichtig bei so einer Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung: Der Arzt oder die Ärztin muss darin klar angeben, welche Vorerkrankung konkret vorliegt und dass während der Reise keine Behandlungen dieser Krankheit erwartet werden.

Der BDV weist auch darauf hin, dass einige Versicherungsgesellschaften für so eine Bescheinigung ein Formblatt für Kundinnen und Kunden vorhalten. Entsprechend sollte man sich vor der Reise bei dem Versicherer melden und all das einmal klären. Denn Fakt ist: Falls die Versicherung leisten soll, könne dieser Nachweis für chronisch Kranke sehr wichtig werden.

Versicherungsfall nicht immer klar

In vielen Versicherungsverträgen gibt es nämlich kleine Tücken, beispielsweise greift die Versicherung oft nur, wenn es sich um eine «Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung» handelt, wie die BDV erläutert.

Der Begriff «Verschlechterung» werde aber häufig nicht näher erläutert. Chronisch Kranke könnten aus dieser Formulierung nicht klar herauslesen, dass die Versicherung nur leistet, wenn sie während ihrer Reise unter «akuten, unvorhersehbaren Krankheitsschüben» leiden.

Behandlungen dagegen, die vor der Abreise medizinisch vorhersehbar waren und während der Reise notwendig werden, und im Zusammenhang stehende eventuelle Rücktransporte seien dann nicht versichert.

Vor Reisebeginn klären

Zusammengefasst: Die Empfehlung lautet daher, vor der Reise den Versicherungsschutz genau zu prüfen und den Anbieter wegen einer möglichen Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung anzusprechen.

Außerdem gilt: Sollte der Arzt von einer Reise abraten, sollte man seine Pläne überdenken. Denn kommt es danach tatsächlich zu gesundheitlichen Problemen im Urlaub, die mit der chronischen Erkrankung im Zusammenhang stehen, bleibt man womöglich auf den Behandlungs- und Transportkosten sitzen, wenn der Versicherer dann die Leistung verweigert.


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Wie lange braucht man Sonne, um genug Vitamin D zu speichern? Was sollte man essen, und wann sind Extra-Präparate sinnvoll, auch für die Stimmung? Antworten darauf – und wo man aufpassen sollte.

Time
3 Minuten

Hitzewallungen und Nachtschweiß sind lästige Menopause-Begleiter. Viele frei verkäufliche Mittel versprechen mehr Balance. Was sinnvoll sein kann – und was sich Frauen laut „Öko-Test“ sparen können.

Time
2 Minuten

Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten einer bewilligten Kinderreha. Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen mitkommen.

Time
3 Minuten

Um zu mehr Transplantationen zu kommen, wird schon lange über eine Änderung der Organspende-Regeln diskutiert. Im Parlament wird es nun konkret.

Time
2 Minuten

Ein Forscher-Team hat Studien mit weltweit über 80.000 Menschen ausgewertet, die Familienmitglieder pflegen. Eine Erkenntnis: Unterstützung wird zwar gebraucht – aber oft nicht in Anspruch genommen.

Time
4 Minuten

Die schwarz-rote Koalition will das Gesundheitssystem reformieren – erst mit Ausgabenbremsen für stabile Beiträge 2027, dann mit weiteren Schritten. Was bedeutet da eine Wortmeldung des Kanzlers?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026