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Debatte über Solarien-Verbot – Branche wehrt sich

Die Deutsche Krebshilfe fordert, Solarien zu verbieten. Grund ist ein mögliches Hautkrebsrisiko. Das will die Branche nicht hinnehmen.

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Berlin (dpa). Zwischen Sonnenstudio-Betreibern und der Deutschen Krebshilfe bahnt sich ein juristischer Streit an. Hintergrund ist die Forderung der Krebshilfe nach einem bundesweiten Solarienverbot. Der Verein hatte dies in einer Mitteilung damit begründet, dass der Gebrauch „dieser Geräte“ jährlich europaweit bei etwa 3.400 Menschen den gefährlichen schwarzen Hautkrebs verursache. In etwa 800 Fällen führe dies zum Tod.

Der Bundesfachverband Besonnung, der nach eigenen Angaben rund 1.200 große Sonnenstudios in Deutschland vertritt, will die Krebshilfe nun zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern, wie Sprecher Holger Ziegert der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Bräunungsprozess ist nicht gesund, sondern ist ein Hilfeschrei der Haut

Es gebe keine wissenschaftliche Grundlage für die Behauptungen der Krebshilfe, sagte Ziegert. „Eine moderate Solariumsnutzung steigert nicht das Risiko.“ Mit moderat sind nach seinen Angaben nicht mehr als 50 Sonnenstudiobesuche im Jahr gemeint.

Der SPD-Gesundheitspolitiker und Mediziner Karl Lauterbach widersprach dieser Darstellung und forderte anlässlich des Weltkrebstages schärfere Regeln für Sonnenstudios. Bei Solarien gebe es keine sichere Dosis, sagte Lauterbach der dpa. „Gebräunte Haut ist nicht gesund. Sie altert schneller und kann Vorstufen zum Krebs entwickeln.“

Eckhard Breitbart, Dermatologe und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP), hatte in der gemeinsamen Mitteilung mit der Krebshilfe gesagt, der Bräunungsprozess sei immer ein Hilfeschrei der Haut. „Jede Solariennutzung führt zu gesundheitlichen Schäden.“

Solarienbesuche seit 2009 für Minderjährige verboten

Der Besuch von Solarien ist in Deutschland für Minderjährige seit 2009 verboten. Die Krebshilfe hatte eine Ausweitung zu einem generellen Solarienverbot gefordert, da das Nutzungsverbot für Kinder und Jugendliche bisher völlig unzureichend eingehalten werde. Krebshilfe-Chef Gerd Nettekoven verwies auf Zahlen des „Nationalen Krebshilfe-Monitorings zur Solariennutzung (NCAM)“, wonach es 2018 schätzungsweise 140.000 Minderjährigen gelungen sei, Zugang zu Solarien zu erhalten. Der Bundesfachverband Besonnung zweifelte diese Zahlen an. Der Anteil der unter 18-jährigen Solariennutzer habe schon vor dem Verbot bei unter zwei Prozent gelegen, sagte Verbandssprecher Ziegert. Er sprach von populistischen Forderungen.

Lauterbach schlug Testbesuche vor, um zu prüfen, ob Solarien rechtswidrig Minderjährige unter die künstliche Sonne lassen. „Wir müssen die dafür vorgesehenen Strafen deutlich erhöhen. Es handelt sich um eine Körperverletzung, die nach Jahren zu einer Krebserkrankung führen kann.“ Ein grundsätzliches Verbot für Erwachsene müsse überlegt werden, wenn es nicht gelinge, die Jugendlichen besser zu schützen.

Die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött sagte dazu am Dienstag: “Ein generelles Verbot von Solarien ist auch bei uns intensiv diskutiert worden. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass ein solches Verbot gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verstoßen würde.“ Man setze deshalb vor allem auf Aufklärung und stärkere Kontrolle der Einhaltung der strengen rechtlichen Regelungen durch die Solarienbetreiber.

Jährlich 37.000 neue Fälle von schwarzem Hautkrebs

Jährlich erkranken nach Angaben der Krebshilfe etwa 37.000 Menschen in Deutschland an einem Melanom, dem schwarzen Hautkrebs. Die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft sowohl die natürliche UV-Strahlung der Sonne als auch die künstlich erzeugte in Solarien in die höchste Risikogruppe der krebsauslösenden Faktoren ein.

Weitere Informationen

www.bfs.de
Bundesamt für Strahlenschutz zu Solarien

www.krebshilfe.de
Mitteilung Deutsche Krebshilfe

docs.dpaq.de
Pressemitteilung Bundesverband Besonnung (PDF)

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