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Die neuen Corona-Beschlüsse auf einen Blick

Der Corona-Lockdown ist am Mittwoch verlängert worden. Was bleibt, was ändert sich? Eine kurze Zusammenfassung der Beschlüsse.

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Corona: Junge Frau setzt sich eine FFP2-Maske auf. Bild: IMAGO / Westend61

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Berlin (dpa). Trotz sinkender Infektionszahlen fahren Bund und Länder weiter einen vorsichtigen Kurs in der Corona-Pandemie. Sie einigten sich am Mittwoch darauf, die geltenden Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Gastronomiebetrieben und Hotels grundsätzlich bis zum 7. März zu verlängern.

Die Beschlüsse im Einzelnen

Kontakte


Privat sollen sich die Menschen in Deutschland weiterhin nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts auf einmal treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte möglichst klein gehalten werden. Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, „alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden“.

Masken


Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.

Reisen


Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.

Homeoffice


Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.

Kitas & Schulen


Die Öffnung von Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche soll Priorität haben. „Dieser Bereich soll daher als erster schrittweise wieder geöffnet werden“, mit Vorsichtsmaßnahmen wie Lüften, Schnelltests und wo möglich hochwertigen Masken. Über Öffnungen entscheiden aber die Länder. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern sollen prüfen, ob Kita-Betreuer und Grundschullehrerinnen beim Impfen eine höhere Priorität erhalten.

Friseure


Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden.

Weitere Öffnungen


Erst wenn eine „stabile“ Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere Öffnungen durch die Länder folgen. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.

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