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E-Patientenakte startet in zwei Regionen

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird zum 1. Januar in Deutschland eingeführt – allerdings noch nicht flächendeckend.

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Stethoskop und Smartphone, das eine Gesundheits-App anzeigt.

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Die am 1. Januar 2021 als neues Angebot startenden elektronischen Patientenakten (ePA) sollen aufseiten der Praxen zunächst in zwei Regionen getestet werden. Die Vernetzung der E-Akten soll laut Bundesgesundheitsministerium in einer ersten Phase mit ausgewählten Leistungserbringern in Berlin und der Kassenärzte-Region Westfalen-Lippe erprobt werden.

Elektronische Patientenakte als App

Aufseiten der Versicherten sollen sich alle Interessierten zum Start freiwillig einen Zugang zur E-Akte als App herunterladen und ihn zunächst für sich selbst nutzen können. In einer zweiten Phase sollen dann im zweiten Quartal – also ab April – schrittweise alle Ärztinnen und Ärzte mit der ePA verbunden werden.

Zum 1. Juli 2021 müssen alle vertragsärztlichen Leistungserbringer in der Lage sein, die ePA zu nutzen und mit Inhalten zu befüllen, wie das Ministerium erläuterte. Als weitere Stufe müssen sich dann bis spätestens 1. Januar 2022 auch die Kliniken anschließen.

Patienten bestimmen, wer zugreifen darf

Die E-Akte soll schrittweise auch mehr Funktionen bekommen. Neben Arztbefunden und Röntgenbildern sollen ab 2022 der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft abrufbar sein. Die Patienten entscheiden, was gespeichert wird. Sie bestimmen auch, wer auf die ePA zugreifen darf – im ersten Jahr aber noch nicht in verfeinerter Form. Erst ab 1. Januar 2022 soll für jedes Dokument einzeln festzulegen sein, welcher Arzt es sehen kann.

Zum Start ab 1. Januar 2021 können Patienten ihre E-Akte, die von der Krankenkasse angeboten wird, mit Dokumenten, Arztbriefen oder Befunden füllen. Anfangs sollen Dokumente, die nicht digitalisiert vorliegen, noch per Smartphone oder Tablet als PDF einzuscannen sein.


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