Ihre-Vorsorge Logo

Ein Blick in die eigene Akte

Einsicht in die Patientenakte: Diese Rechte haben Patienten und so gehen sie am besten vor

Artikel vorlesen

Autor / Quelle

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlicht

Bad Homburg (kjs). Patienten haben oft Schwierigkeiten, wenn sie ihre Patientenakte einsehen wollen. Mit entsprechenden Beschwerden haben sich Ratsuchende an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) gewendet, wie es aus dem UPD-Jahresbericht für 2017 hervorgeht.

Dokumentationspflicht

Aus dem Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten vom 20. Februar 2013 ergibt sich, dass der Behandelnde verpflichtet ist, zum Zweck der Dokumentation eine Patientenakte – in Papierform oder elektronisch – zu führen.

In der Akte sind dabei sämtliche aus medizinisch-fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und Ergebnisse aufzuzeichnen. Insbesondere sind die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen und deren Ergebnisse, Befunde sowie Therapien und Eingriffe einschließlich ihrer Wirkungen in die Patientenakte aufzunehmen.

Ferner sind Einwilligungen und Aufklärungen der Patienten, zum Beispiel bei den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), sowie Arztbriefe in der Patientenakte zu dokumentieren (§ 630 f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).

Einsicht in die Patientenakte

Das Grundrecht des Patienten, in seine Patientenakte einsehen zu können, ergibt sich aus § 630 g BGB. Danach ist den Patienten auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen.

Eine Ablehnung der Einsichtnahme ist ausdrücklich zu begründen. Das könnten beispielsweise Diagnosen sein, die bei Depressionen den Patienten gefährden könnten oder wenn Beziehungen zu Angehörigen in der Akte vermerkt sind.

Das Recht auf Einsichtnahme schließt allerdings nicht das Recht auf Herausgabe der Unterlagen mit ein. Sie sind Eigentum des Arztes beziehungsweise Krankenhauses. Der Patient kann allerdings Abschriften, Kopien oder CDs (zum Beispiel für eine ärztliche Zweitmeinung) aus der Akte verlangen, die dann von ihm selbst bezahlt werden müssen.

Einsichtnahme durch Dritte

Dritte haben nur dann ein Einsichtsrecht, wenn der Patient den Arzt oder das Krankenhaus von der Schweigepflicht ausdrücklich befreit hat. Allerdings dürfen zum Beispiel Eltern die medizinischen Unterlagen ihrer minderjährigen Kinder jederzeit einsehen.

Das gilt auch für Betreuer, wenn eine entsprechende Einwilligungserklärung vorliegt. Im Falle des Todes eines Patienten stehen den Erben ebenfalls Einsichtsrechte zu, insbesondere zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Interessen oder wenn sie dem Verdacht eines Behandlungsfehlers nachgehen wollen.

Das Einsichtsrecht ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Patient dies ausdrücklich untersagt hatte.

Auskunft über die Daten bei der Krankenkasse

Unabhängig von den Einsichtsrechten in die Patientenakte ist im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt, dass der gesetzlich Versicherte zum einen das Recht hat, über so genannte Patientenquittungen in verständlicher schriftlicher Form Einblick in die Unterlagen zu bekommen, die der Arzt oder andere Leistungserbringer mit der Krankenkasse abgerechnet hat (§ 305 SGB V).

Zum anderen kann der Versicherte jederzeit auch Auskunft über seine bei der Krankenkasse gespeicherten Daten erhalten (§ 83 SGB X).


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Auch wer sich bei Zahnersatz für die Kassenvariante entscheidet, muss zuzahlen – oft mehrere hundert Euro. Das ist einfach nicht drin? Für solche Fälle gibt es eine Härtefallregelung.

Time
3 Minuten

Wer Mahlzeiten vorbereitet, befolgt neben den Rezepten besser einige Hygiene-Regeln. Auch auf die Art der Lagerung im Kühlschrank kommt es an.

Time
2 Minuten

Bis kurz vor dem geplanten Kabinettstermin ringen Union und SPD um einen Kompromiss in ihrem Streit um die Pflege. Dann gibt es grünes Licht für die Reform.

Time
3 Minuten

Kein Jahr ohne Grippewelle: Vor schweren Verläufen schützt eine Impfung, die man sich bei Hausärztin, Betriebsarzt oder in Apotheken abholen kann. Für wen ist der Piks wichtig, für wen verzichtbar?

Time
3 Minuten

Gesund alt werden – wer will das nicht? Das Herz spielt dabei eine wichtige Rolle. Schon kleine Schritte tragen dazu bei, dass es besser arbeitet. Das Gute ist: Anfangen lohnt sich jederzeit.

Time
3 Minuten

Menschen mit Zöliakie müssen auf Gluten verzichten. Andere essen freiwillig keinen Weizen und Co., weil sie überzeugt sind: „Damit geht's mir besser.“ Ist da was dran? Nachgefragt beim Experten.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026