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Ein Netz voll Nahrungsergänzungsmittel

Zentralstelle hat Präparate für Sportler, Schlankheits- und Potenzmittel aus dem Internet unter die Lupe genommen. Jetzt warnt sie Verbraucher.

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Frau schiebt Einkaufswagen mit Gemüse in Supermarkt. Bild: IMAGO / Science Photo Library / imago stock&people

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Bad Homburg (kjs/BVL). Der Internethandel gewinnt seit Jahren stetig an Bedeutung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben etwa 47 Millionen Deutsche bereits Waren und Dienstleistungen im Internet gekauft, davon hat rund ein Viertel schon mindestens einmal Lebensmittel oder Getränke online bestellt.

Besonders Nahrungsergänzungsmittel, die rechtlich zur Gruppe der Lebensmittel gehören, werden häufig über das Internet vertrieben. Doch die speziellen Präparate für Sportler, Schlankheits- und Potenzmittel oder ähnliche Produkte sind nicht immer gesundheitlich unbedenklich.

Darauf weist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hin. Die dort angesiedelte Zentralstelle der Bundesländer für die Kontrolle des Internethandels „G@ZIELT“ hat verschiedene Angebote genauer unter die Lupe genommen.

Aktuelle Rechercheergebnisse

Die Zentralstelle unterstützt die örtliche Lebensmittelüberwachung bei der Kontrolle von Internetangeboten.

Neben der Recherche nach Anbietern, die ihrer Registrierungspflicht als Lebensmittelunternehmer nicht nachkommen, steht die Suche nach gesundheitsgefährdenden Produkten im Mittelpunkt.

Bei ihren Online-Recherchen wurden unter anderem einige Produkte ermittelt, die beispielsweise die Substanz Sibutramin enthielten. Sibutramin wurde früher als Appetitzügler zur Reduktion von starkem Übergewicht in Arzneimitteln verwendet, ist aber seit 2010 aufgrund seiner massiven Nebenwirkungen als Arzneimittelwirkstoff in der EU verboten.

Herausforderungen auf EU-Ebene

Auch auf EU-Ebene stellen sich die Behörden den Herausforderungen des Internethandels. Im vergangenen Jahr wurden schwerpunktmäßig unter anderem Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel mit bestimmten Inhaltsstoffen untersucht, die in der EU nicht zugelassen sind.

Allein in Deutschland wurden dabei 36 problematische Online-Angebote entdeckt und zur Überprüfung an die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden in den Bundesländern bzw. in den betroffenen Mitgliedstaaten weitergeleitet.

Tipps für Verbraucher

Laut BVL können auch die Verbraucher etwas tun, um sich vor „schwarzen Schafen“ im Internet zu schützen.

So ist es oft hilfreich, sich vor dem Onlinekauf von Waren und Dienstleistungen Zeit zu nehmen und die Produktangebote sowie die Internetseite genauer unter die Lupe zu nehmen. Hierdurch fallen oft Ungereimtheiten auf, die auf einen unseriösen Anbieter oder ein bedenkliches Produkt hinweisen.

Gütesiegel

Eine Orientierung bieten dabei Gütesiegel, die den Qualitätskriterien der Initiative D21 entsprechen. Diese Gütesiegel können nur erworben werden, wenn der Online-Händler bei der zuständigen örtlichen Lebensmittelüberwachung registriert ist und somit amtlich überwacht wird.

Zusätzlich müssen Onlineshops, die diese Gütesiegel tragen, hohe Ansprüche an Bonität, Datensicherheit und Verbraucherschutz erfüllen.

Auch muss dem Verbraucher bereits vor Abschluss des Kaufvertrages das Zutatenverzeichnis zur Verfügung stehen.

Produkte aus dem Ausland

Der Handel im Internet ist grenzüberschreitend. Waren, die aus dem Ausland direkt an Verbraucher in Deutschland verschickt werden, können in der Regel von der deutschen Behörden nur stichprobenartig kontrolliert werden.

Vorsicht gilt insbesondere bei Produkten, die exklusiv im Internet vertrieben werden. Da im Ausland, insbesondere im Nicht-EU-Ausland, teilweise andere Rechtsgrundlagen gelten, sollten entsprechende Angebote genau geprüft werden. Die Endung „.de“ in der Internetadresse lässt nicht automatisch auf einen deutschen Anbieter schließen.

Nahrungsergänzungsmittel aus dem Ausland können gegebenenfalls in Deutschland als Arzneimittel angesehen werden. Ein Import wäre demnach verboten, was für den Besteller sogar zu einer Anzeige führen kann.

Weitere Tipps

Vorsicht ist auch geboten bei schnellen und unrealistischen Erfolgsversprechen. Empfehlungen und „Erfahrungsberichte“ in Diskussionsforen und Chatrooms können auch getarnte Werbung sein, etwa zu nicht zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben.

Zusätzlich bietet es sich an, neben dem Produktangebot auch den gesamten Onlineauftritt des Händlers mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum Beispiel den Angaben im Impressum unter die Lupe zu nehmen.

Weitere Informationen zum Internethandel und zu Nahrungsergänzungsmitteln sind auf der Website des BVL zu finden. Die von den Bundesländern finanzierte Zentralstelle G@ZIELT hat ihren Sitz beim BVL in Berlin.


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